Erstellt am 07.04.2006 um 07:45 Uhr von floh
hallo trine,
änderungen der arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig. Was steht den im AV der Kolleginnen/Kollegen?
gruß
floh
Erstellt am 07.04.2006 um 08:39 Uhr von Trine
Hallo Floh,
es haben alle den gleichen AV, da steht nicht extra drin, daß manche nur tagsüber arbeiten
Gruß,
Trine
Erstellt am 07.04.2006 um 08:41 Uhr von floh
Hallo Trine,
aber der BR muss trotzdem gehört werden, da mitgestimmungspflichtig.
floh
Erstellt am 07.04.2006 um 08:42 Uhr von Mona-Lisa
hallo Trine,
steht drin "Bereitschaft zur Schicht" ?
Mona-Lisa
Erstellt am 07.04.2006 um 09:04 Uhr von trine
Nein, aber halt auch nicht, daß nur tagsüber gearbeitet werden kann. In allen vergleichbaren Abteilungen wird schon immer Schicht gearbeitet, auch da steht speziell zur Arbeitszeit nichts drin
Erstellt am 07.04.2006 um 09:57 Uhr von Mona-Lisa
dann steht vermutlich nur die zu leistende Stundenanzahl drin.
Wenn kein Vermerk über "Schichtbereitschaft" drin ist, kann der Arbeitgeber nicht einfach nur Schicht anordnen.
Bei euch existiert bereits Schicht, also muss der Arbeitgeber beim Betriebsrat
beantragen, dass er sie erweitern will.
Sonst wird er über Änderungskündigungen gehen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 07.04.2006 um 11:16 Uhr von trine
Sie haben aber doch den gleichen AV wie die anderen, die schon immer Schicht arbeiten, wir sind nur zufällig in einer Abteilung gelandet, wo das bisher nicht so war. Wenn es eine Änderungskündigung geben soll, dann müßten doch die AV der anderen auch dahingehend geändert werden, daß die Schichtarbeit aufgenommen wird, sonst haben die paar ja einen anderen AV als die übrigen
Erstellt am 07.04.2006 um 15:20 Uhr von rj05
Hallo,
so mal eben sagen, er darf oder er darf nicht, geht hier nicht, weil hier viel zu wenige Informationen vorliegen.
Wenn der AG die Lage der Arbeitszeit ändern möchte, dann ist der BR natürlich mit im Boot.
Individualrechtlich schaut das etwas anders aus.
Was soll eingeführt werden? Früh- und Spätschicht? Von wann bis wann? Soll in Wechselschicht gearbeitet werden?
Zwei Beispiele:
1.) Die erste Schicht von 7:00 – 14:00 Uhr und die zweite von 13:00 bis 20:00 Uhr. Wenn Du in Zukunft immer in der ersten oder in der zweiten Schicht arbeiten sollst, brauch der AG vertraglich nichts zu ändern. Bei einer Wechselschicht würde ich behaupten, dass der AG auch hier nichts ändern müsste.
2.) Die erste Schicht von 9:00 – 16:00 Uhr und die zweite von 16:00 bis 23:00 Uhr. Wenn Du in Zukunft immer in der ersten arbeiten würdest, dann muss der AG vertraglich nichts ändern, aber wenn du in Zukunft in der zweiten oder im Wechsel arbeiten müsstest, dann geht das ohne Deine Mithilfe erst nach dem er Dir eine Änderungskündigung ausgesprochen hat.
Die Arbeitsverträge der anderen interessieren nicht, da es Individualverträge sind und die können unterschiedlich gestaltet werden.
gruß rj05