Erstellt am 06.04.2006 um 22:22 Uhr von Kölner
Ihr müsst das im Vorfeld machen. Ich sach nur § 29 Abs. 2 BetrVG
Erstellt am 06.04.2006 um 23:10 Uhr von Heini
Voraussetzung für einen gültigen Beschluß des BR ist auch die rechtzeitge Mitteilung der Tagesordnung an alle BR-Mitglieder.
Eine Einigung des BR darüber, das es keine Tagesordnung gibt, wäre unwirksam.
Wie die Mitteilung an alle BR Mitglieder auszusehen hat, gibt das Gesetz vor.
§ 29 Abs.2 BetrVG
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung.
Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 07.04.2006 um 13:59 Uhr von kleene
Danke Kölner und Heini für die Antwort,
jetzt sagt mir bitte noch wann rechtzeitig ist.
1 Tag vorher
1Std. vorher
das kann ich nirgends nachlesen.
Erstellt am 07.04.2006 um 14:14 Uhr von Kölner
Sie muss bei einer ordentlichen BR-Sitzung so rechtzeitig erfolgen, dass sich das erfreute BR-Mitglied ordnungsgemäß und ausführlich auf die Sitzung vorbereiten kann.
Der Gesetzgeber hat hier keine Frist (3 Tage, 2 oder eine Woche) genannt. Aber er ist hingegangen und hat Umschreibungen wie "die Einladung muss in den Verfügungsbereich des BR-Mitglieds unter normalen Umständen eindringen können" (z.B. Urteil LAG Hamm 1992) vorgenommen.
Ich habe keine Ahnung, ob ein Tag "Einladungsvorlauf" bei Euch reicht. Das kann durchaus sein. Eine Stunde halte ich allerdings für sehr fraglich.
Erstellt am 10.04.2006 um 12:12 Uhr von Jockel
Die TOP müssen so rechtzeitig rausgehen , dass auch der Postweg möglich ist ( jemand Krank , im Urlaub , im Frei ,.. ) .