BR-Sitzung Tagesordnung*****- wer muss die erhalten?
Tagesordnung***** Wir haben einmal in der Woche (fester Tag) BR-Sitzung muß ich eine Tagesordnung an jedes Mitglied übergeben oder können wir uns als BR darauf einigen dies nicht zu machen
Community-Antworten (5)
07.04.2006 um 00:22 Uhr
Ihr müsst das im Vorfeld machen. Ich sach nur § 29 Abs. 2 BetrVG
07.04.2006 um 01:10 Uhr
Voraussetzung für einen gültigen Beschluß des BR ist auch die rechtzeitge Mitteilung der Tagesordnung an alle BR-Mitglieder. Eine Einigung des BR darüber, das es keine Tagesordnung gibt, wäre unwirksam. Wie die Mitteilung an alle BR Mitglieder auszusehen hat, gibt das Gesetz vor.
§ 29 Abs.2 BetrVG (2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung.
Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.
07.04.2006 um 15:59 Uhr
Danke Kölner und Heini für die Antwort, jetzt sagt mir bitte noch wann rechtzeitig ist. 1 Tag vorher 1Std. vorher das kann ich nirgends nachlesen.
07.04.2006 um 16:14 Uhr
Sie muss bei einer ordentlichen BR-Sitzung so rechtzeitig erfolgen, dass sich das erfreute BR-Mitglied ordnungsgemäß und ausführlich auf die Sitzung vorbereiten kann. Der Gesetzgeber hat hier keine Frist (3 Tage, 2 oder eine Woche) genannt. Aber er ist hingegangen und hat Umschreibungen wie "die Einladung muss in den Verfügungsbereich des BR-Mitglieds unter normalen Umständen eindringen können" (z.B. Urteil LAG Hamm 1992) vorgenommen.
Ich habe keine Ahnung, ob ein Tag "Einladungsvorlauf" bei Euch reicht. Das kann durchaus sein. Eine Stunde halte ich allerdings für sehr fraglich.
10.04.2006 um 14:12 Uhr
Die TOP müssen so rechtzeitig rausgehen , dass auch der Postweg möglich ist ( jemand Krank , im Urlaub , im Frei ,.. ) .
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