Hallo zusammen,
nachdem ich diese äußerst informative Seite beim googlen gefunden habe, hätte ich folgende Frage. Wir sind ein Betrieb mit etwas über 50 Mitarbeitern und haben seit über10 Jahren einen Betriebrat (5 Mitglieder). Insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Situation hat die rechtliche Stellung einzelner Mitarbeiter in den letzten Jahren immer weiter abgenommen. Die Stellung des Betriebrats wurde ebenfalls immer weiter geschwächt. Unser Betriebratsvorsitzender ist vor zwei Jahren im Zuge von Umstrukturierungen, in deren Folge es 6 betriebsbedingte Kündigungen gegeben hat, Abteilungsleiter geworden und kann, so denke ich, als arbeitgeberfreundlich bezeichnet werden.
Nun zur eigntlichen Frage:
Obwohl meinem Verständnis nach, gemäß BVG eine 10- Wochen-Frist zur Bestellung eines Wahlvorstandes eingehalten werden müsste, ist dergleichen bei uns nicht erfolgt. Eine Nachfrage vom heutigen Tage bei einem der 5 Betriebsratmitglieder ergab, dass die Wahl zwar schon für Mai geplant sei , aber etwas Konkretes diesbezüglich noch nicht unternommen worden wäre.
Wie sieht die rechtliche Situation aus? ist der Betriebsrat verpflichtet eine Neuwahl in die Wege zu leiten und wenn ja, mit welchen Fristen? Was passiert wenn der Betriebsrat die Anbahnung von Wahlen einfach unterlässt und was kann man ggf. dagegen unternehmen?
Vielen Dank im Voraus.