Kann man die Wahl ohne Angaben von Gründen ablehnen?
Hallo, ich möchte mich bei der kommenden Betriebsratswahl in unserer Firma aufstellen lassen. Diese Idee hatten auch einige andere Mitarbeiter. Leider kann ich bei vielen nicht wirklich erkennen warum sie das tun, genauso wenig kann ich beurteilen, ob sie dieses Amt gut vertreten können. Nun meine Frage: Angenommen ich werde zusammen mit zwei dieser beschriebenen Personen gewählt und ich kann das überhaupt nicht vertreten kann ich dann die Wahl ohne Angaben von Gründen ablehnen? Es lassen sich viele Leute zu solchen Verpflichtungen aufstellen ohne genau über den Sinn dieser Ämter bescheid zu wissen.
Community-Antworten (4)
06.04.2006 um 21:28 Uhr
Du willst mit Deinen Ausführungen aber nicht rechtfertigen wollen, dass Du nur mit Dir sehr genehmen Leuten BR-Arbeit machen willst, ne?
Und Du bist Dir auch ganz "genau über den Sinn dieser Ämter" im klaren?
06.04.2006 um 21:29 Uhr
Hallo Emma
Ja du hast drei Arbeitstage um die Wahl abzulehnen § 18 WAhlO
Aber warum die Flinte direkt in Korn werfen ? Nimm sie doch erst mal an und versuche einen Konsens mit den obigen beschriebenen Kollegen zu finden den Rücktritt kannst du jederzeit erklären! Gruß BMW
06.04.2006 um 21:47 Uhr
Keine gute Voraussetzung,für eine gute BR-Arbeit
06.04.2006 um 23:52 Uhr
"... kann ich dann die Wahl ohne Angaben von Gründen ablehnen?" von Emma
"Keine gute Voraussetzung,für eine gute BR-Arbeit" von DocPille
Da muss ich Dir ausnahmsweise mal völlig Recht geben! Die Ablehnung der Wahl ist keine gute Voraussetzung für gute BR-Arbeit!
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