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Vorgesetzten Problem. Welche Rechte habe ich?

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ArneyBarkley
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Bin selber im BR. und bekomme in letzter Zeit massiven Druck von meinen Vorgesetzten. Da ich in der Werkstatt arbeite, kommen meine Arbeitskollegen an meinen Arbeitsplatz,um Ihre Fragen zu stellen, dies ist meinen Vorgesetzten wohl nicht recht. Welche Rechte habe ich?

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Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

06.04.2006 um 19:39 Uhr

hallo Arney Barkley, ich erzähl Dir, wie ich das in so einem Fall mache: Ich melde den Kollegen und mich ab zur Betriebsratstätigkeit, und geh mit ihm entweder in`s Sitzungszimmer oder einfach nur weg vom Arbeitsplatz. Dann kann der Vorgesetzte ausrechnen, was mehr kostet, eine kurze Frage am Arbeitplatz oder......... Gruss Mona-Lisa

AB
Arney Barkley

06.04.2006 um 20:43 Uhr

Danke Mona-Lisa für deine schnelle Antwort. Generell gebe ich dir Recht, jetzt ist es bei uns in der Firma so, wir sind eine AG, wo die meiste Anteile beim Arbeiter sind. Deshalb versuche ich schon darauf zu achten nicht unnötige Kosten zu verursachen. Da mein Vorgesetzter ein Problem mit dem BR hat, und ich der jenige welche in seiner Abteilung bin, sucht Er nach jeder sich bietenden Möglichkeit um mir einen zu Drücken. Deshalb meine Frage, welche Rechte habe Ich, muß Ich meinen Arbeitsplatz verlassen um meinen BRpflichten nachzukommen oder nicht?

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lamabi

06.04.2006 um 21:15 Uhr

Hallo Arney,

der Arbeitgeber muss dir erforderliche Zeit für die Betriebsratstätigkeit zur Verfügung stellen. Das ist im § 37 BetrVG nachzulesen. Grundsätzlich musst du deinen Arbeitsplatz nicht verlassen, zumindest steht das nicht im Gesetz. Allerdings kann natürlich eine wiederholt kurzfristige Unterbrechung die Gesamtarbeitsabläufe stören, das kann ich nicht beurteilen. In diesem Fall empfiehlt es sich eher, sich komplett für die BR-Tätigkeit abzumelden und mit den Kollegen zu sprechen. Wie immer im Leben, kann man versuchen sich gütlich zu einigen, wenn beide Seiten dazu bereit sind. Ist das im Fall deines AG nicht der Fall, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als hier sehr korrekt zu verfahren. Dazu solltest du dir die Zeit nehmen und die gesetzlichen Grundlagen genau studieren.

Gruß, lamabi

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Sonja

06.04.2006 um 21:16 Uhr

Informationen für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern

Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, daß Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, daß sie in den Betriebsrat gewählt wurden.

Wir wollen mit diesem Informationsblatt für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsratsmitglied beitragen.

Vorweg: Jeder Vorgesetzte muss sich strikt an den Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes halten: Zitat: Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.

Natürlich gibt es immer wieder Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Auftrags des Gesetzgebers. Wir wollen Ihnen helfen, diese Probleme zu lösen.

Sie als Vorgesetzte/r eines BRMitglieds sind verpflichtet, ‚“Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BRMitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.

  1. Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit ? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet zu werden, daß er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen !

  2. Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat ? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar.

  3. Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt ? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das Betriebsratsmitglied selbst ! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist verpflichtet, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Arbeit für den Betriebsrat entscheidend.

  4. Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muß sich allerdings so ab und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verläßt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab und Rückmeldung stattfinden sollen.

  5. Was gehört alles zur „Betriebsratsarbeit“? Der häufigste Irrtum ist, daß Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsabeit gehören z.B. auch

Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen usw.. Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres gemeinsamen – Betriebs hat.

Quelle: http://www.neu-im-betriebsrat.de/downloads/

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