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Betriebsraterstzmitglied und JAV- geht das?

N
nelchen
Mai 2018 bearbeitet

Halli- hallo,

wir haben mal eine Frage: kann unsere jetzige JAV als Ersatzmitglied im BR fungieren oder muss sie eines der beiden Ämter niederlegen?

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

17.05.2018 um 18:34 Uhr

Ersatzmitglied ist kein Amt!

Relevant ist das erst beim Nachrücken. Mit dem ersten Nachrücken in den BR würde die JAV ihr JaV-Amt verlieren. Meines Wissens ist das JAV-Amt ein ausreichender Grund, sich bei einem nur zeitweiligen Nachrücken (Vertretung) für verhindert zu erklären. Im Falle des endgültigen Nachrückens müsste sich die JAV aber dann entscheiden.

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