Erstellt am 06.04.2006 um 23:36 Uhr von Spezi
Hallo Luke,
auch wenn die MA im Ausland oder sonstwo tätig sind, entscheidend ist: Solange sie im Unternehmen beschäftigt -also in betriebsbedingte Arbeitsabläufe integriert- und weisungsgebunden sind, so tragen sie auch zur Gesamtberechnung der Wahlberechtigten bei, somit auch zur festzustellenden Anzahl der BR-Mitglieder.
Gruß,
Spezi
Erstellt am 07.04.2006 um 00:17 Uhr von Ramses II
Luke,
die AN sind dort wahlberechtigt wo sie ihre Arbeitsleistung erbringen müssen.
Allerdings empfiehlt es sich hier mal etwas genauer in den Fitting oder Däubler zu schauen.