Hallo,

ich habe da mal zwei Fragen. Wir (19 MAs) haben am 31.05. BRW, und es geht um Feststellung der Wahlberechtigten.

Fall 1:
Eine Kollegin hat gekündigt und ist zwar noch bis zum 31.05. beschäftigt, ist aber ab 05.05. wegen Resturlaub nicht mehr in der Firma. Darf sie mitwählen?

Fall 2:
Ein Azubi hat am 22. Mai Prüfung und wird nicht übernommen. Endet sein Ausbildungsvertrag automatisch oder darf er noch mitwählen? Er aber soll für den BR vorgeschlagen werden. Genießt er dadurch Kündigungsschutz?

Herzlichen Dank für eure Hilfe.

Georg