Sind Leiharbeitnehmer bei der Feststellung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder mitzuzählen?
Hallo sind wahlberechtigte Leiharbeitnehmer bei der Feststellung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder mitzuzählen. Vielen Dank Heinz-Joachim Meisterling
Community-Antworten (4)
20.12.2005 um 21:33 Uhr
Nach der - nach meiner Meinung falschen - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts leider nein.
21.12.2005 um 07:32 Uhr
Wenn man sich die Kommentierung im "FITTING" durchliest JA, sie sind mitzuzählen!!!!!
"FITTING" 22. Auflage §9 Rn21 BetrVG
Das BAG Urteil von otto würde mich mal interessieren!
Dazu §9 und §5 BetrVG mal gründlichst durchlesen!!!!
21.12.2005 um 08:10 Uhr
BAG 16.04.03 7 ABR 53/02, BAG 22.10.03 7 ABR 3/03: Leiharbeiter wählen aber zählen nicht, weder bei der Größe des BR noch bei der Anzahl der Freistellungen, noch bei der Ermittlung der Minderheitenquote.
21.12.2005 um 08:43 Uhr
@ Kathi DANKE!
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