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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sind Leiharbeitnehmer bei der Feststellung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder mitzuzählen?

R
rheingauner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo sind wahlberechtigte Leiharbeitnehmer bei der Feststellung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder mitzuzählen. Vielen Dank Heinz-Joachim Meisterling

4.13004

Community-Antworten (4)

O
otto

20.12.2005 um 21:33 Uhr

Nach der - nach meiner Meinung falschen - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts leider nein.

FB
Frank B.

21.12.2005 um 07:32 Uhr

Wenn man sich die Kommentierung im "FITTING" durchliest JA, sie sind mitzuzählen!!!!!

"FITTING" 22. Auflage §9 Rn21 BetrVG

Das BAG Urteil von otto würde mich mal interessieren!

Dazu §9 und §5 BetrVG mal gründlichst durchlesen!!!!

K
kathi

21.12.2005 um 08:10 Uhr

BAG 16.04.03 7 ABR 53/02, BAG 22.10.03 7 ABR 3/03: Leiharbeiter wählen aber zählen nicht, weder bei der Größe des BR noch bei der Anzahl der Freistellungen, noch bei der Ermittlung der Minderheitenquote.

FB
Frank B.

21.12.2005 um 08:43 Uhr

@ Kathi DANKE!

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