Feststellung der Arbeitnehmer - wie ist das bei AN in Altersteilzeit?
Hallo,
bei der Feststellung der Arbeitnehmer gelten Personen, die sich in Elternzeit befinden, und deren Vertretung als "eine" Person. Wie verhält sich das bei Personen, die in ihrer passiven Altersteilzeit sind??? Analog Elternzeit oder zählen da beide Personen, "Alterszeitler" und Vertretung einzeln???
Grüße Richard
Community-Antworten (1)
12.01.2006 um 00:34 Uhr
Hallo Richard, Rechtsprechung zu Ihrem Problem kenne ich nicht. Sie geben aber doch selbst den Hinweis auf die richtige Antwort. Wenn das BAG schon bei Arbeitnehmer/innen in Elternzeit von "einer Person" ausgegangen ist - immerhin kommen diese Leute wieder zurück in den Betrieb -, warum sollte man das bei ehemailgen Mitarbeitern in der passiven Altersteilzeit anders sehen? Die kommen doch nie wieder. Gruß otto
Verwandte Themen
Nachträgliche Feststellung Grad der Behinderung
ÄlterMöchte dann auch mal wieder eure Hilfe in Anspruch nehmen. AN hatte bis 10.05. 2018 Grad der Behinderung von 50%: Wurde dann wieder auf 30% runter gestuft. Heute kam ein Schreiben.... Sehr geehrte F
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Wechselschicht (TVöD) - Zählen Bereitschaftdienste bei der Feststellung ob Wechselschicht gearbeitet wurde mit?
ÄlterGuten Morgen, Eine Frage zum TVöD. Zählen Bereitschaftdienste bei der Feststellung ob Wechselschicht gearbeitet wurde mit ? Meine Kommentierung läßt das letztlich offen, aber Bereitschaft zählt j
Postfach und Postanschrift
ÄlterHallo Ihr Alle dort Draußen: Folgende Frage Unternehmen und Betriebsrat bekommen Ihre Post über Verteilung durch vorgelagertes Unternehmen mit Postfach. Betriebsrat fast Beschluß eigenes Postfach ein
SOS, Betriebsübergang, Widerspruch
ÄlterKann uns bitte jemand helfen und uns sagen wie die parallele Kündigungsschutzklage für den Mitarbeiter der Sparkasse dieses Rechtsstreites ausgegangen ist? Hier das BAG Urteil vom 19.2.2009, 8 AZR 176