Feststellung der Arbeitnehmer - wie ist das bei AN in Altersteilzeit?
Hallo,
bei der Feststellung der Arbeitnehmer gelten Personen, die sich in Elternzeit befinden, und deren Vertretung als "eine" Person. Wie verhält sich das bei Personen, die in ihrer passiven Altersteilzeit sind??? Analog Elternzeit oder zählen da beide Personen, "Alterszeitler" und Vertretung einzeln???
Grüße Richard
Community-Antworten (1)
12.01.2006 um 00:34 Uhr
Hallo Richard, Rechtsprechung zu Ihrem Problem kenne ich nicht. Sie geben aber doch selbst den Hinweis auf die richtige Antwort. Wenn das BAG schon bei Arbeitnehmer/innen in Elternzeit von "einer Person" ausgegangen ist - immerhin kommen diese Leute wieder zurück in den Betrieb -, warum sollte man das bei ehemailgen Mitarbeitern in der passiven Altersteilzeit anders sehen? Die kommen doch nie wieder. Gruß otto
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