Erstellt am 06.04.2006 um 15:06 Uhr von norbert
das Ersatzmitglied nimmt immer die Aufgaben des ordentlichen BR wahr, wenn dieser an der Ausübung des Amtes gehindert ist, also bei Urlaub, Krankheit usw.
Erstellt am 06.04.2006 um 15:17 Uhr von p.g.
Immer schön notieren wenn der Nachrücker für den Betriebsrat eingesprungen ist.
Er hat dann von dem Zeitpunkt immer ein Jahr Kündigungsschutz.
Erstellt am 06.04.2006 um 17:46 Uhr von Mona-Lisa
und auch mal die anderen Ersatzmitglieder einladen.
Gruss Mona-Lisa