Erstellt am 06.04.2006 um 08:59 Uhr von kallipo
Hallo!
Die Entscheidung, ob es sich um leitende Angestellte handelt, liegt nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Wahlvorstand. Der AG MUSS die Namen und Angaben ALLER Beschäftigten des Betriebes an den Wahlvorstand leiten. Der WV - und nur dieser! - trifft die Entscheidung!!! Die Kriterien für die Eigenschaft des "Leitenden" sind im BetrVG geregelt. Der AG muss dem WV auf Anfrage alle Informationen geben, die für die Entscheidung erforderlich sind.
Wenn der AG gegen die Entscheidung des WV Einwände hat, soll er doch anhand der gesetzlichen Kriterien ausführlich begründen, warum es sich um einen Leitenden handelt. Kann er das nicht... Pech!
Erstellt am 06.04.2006 um 09:01 Uhr von Frank B.
Die Aussage der GL kannst du vernachlässigen, der WV hat zu prüfen ob es sich wirklich um leitende Angestellte handelt!
Hier ist der §5 BetrVG bzw. die Kommentierungen sehr genau zu lesen.
Es ist doch offensichtlich, das der AG hier bewußt die Anzahl so gewählt hat um den BR kleiner zu halten.
Erstellt am 06.04.2006 um 10:48 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Schau mal hier nach. Ist sehr verständlich ud ausreichend umfangreich!
Benno
Erstellt am 06.04.2006 um 12:48 Uhr von Fayence
PeterLustig,
ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Wahlvorstände anscheinend versuchen, sich ohne Schulung den Erfordernissen einer BR-Wahl zu stellen.
Vielleicht tue ich Dir ja Unrecht, aber bereits die erste Frage spricht nicht dafür. Nur mal so!
Im übrigen sind durch den WV zu bestimmen: Anzahl der regelmässig Beschäftigten (BR-Grösse), Sitzanspruch des Minderheitengeschlechts, wahlberechtigte AN (Wählerliste).
Du wirst bereits bei Erlass des Wahlausschreibens auf unterschiedliche Zahlen kommen, da unterschiedliche "Rechengrundlagen" berücksichtigt werden müssen.
Auf der unten genannten Seite findest Du einen ausführlichen Überblick "Betriebsratswahlen 2006" als Download. Auch die ltd. Ang. finden ihre Berücksichtigung.
http://www.betriebsratswahl.de