Muss Urlaub im AV geregelt sein?????
Hallo zusammen - brauche Hilfe
ein MA hat seinen Arbeitsvertrag erhalten, hier ist nichts geregelt, was den Urlaub betrifft.
Muss es eine Regelung über den Urlaub im AV geben??
Gruß Gabi
Community-Antworten (1)
06.04.2006 um 09:55 Uhr
Es kommt darauf an. Findet ein Tarifvertrag Anwendung und ist dies im AV festgehalten, so gilt der Anspruch nach Tarifvertrag. Gilt kein Tarifvertrag und ist nichts im AV vereinbart, so gilt der gesetzlich Urlaubsanspruch nach BUrlG.
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
ÄlterHallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Urlaub streichen weil BV regelt dass nur 10 Tage alter Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden dürfen - wer kann helfen?
ÄlterHi Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei unserem Problem helfen... und am besten auch noch gaaaanz schnell! Bei uns in der Firma gibt es eine Abteilung (Datenaufbereitung) mit 2 Mitarbeitern. Im
Urlaub verfällt er wenn nicht unmittelbar nach Widereingliederung genommen wird
ÄlterAlter Urlaub muss der gleich / unmittelbar nach Wiedereingliederung genommen werden? Also...ich hatte bis 07.04.15 Wiedereingliederung...nach einer schweren Rücken OP...ich war insgesamt 6 Monate