Muss Urlaub im AV geregelt sein?????
Hallo zusammen - brauche Hilfe
ein MA hat seinen Arbeitsvertrag erhalten, hier ist nichts geregelt, was den Urlaub betrifft.
Muss es eine Regelung über den Urlaub im AV geben??
Gruß Gabi
Community-Antworten (1)
06.04.2006 um 09:55 Uhr
Es kommt darauf an. Findet ein Tarifvertrag Anwendung und ist dies im AV festgehalten, so gilt der Anspruch nach Tarifvertrag. Gilt kein Tarifvertrag und ist nichts im AV vereinbart, so gilt der gesetzlich Urlaubsanspruch nach BUrlG.
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