Hallo zusammen - brauche Hilfe ein MA hat seinen Arbeitsvertrag erhalten, hier ist nichts geregelt, was den Urlaub betrifft. Muss es eine Regelung über den Urlaub im AV geben?? Gruß Gabi
Erstellt am 06.04.2006 um 07:55 Uhr von Frank B. Es kommt darauf an. Findet ein Tarifvertrag Anwendung und ist dies im AV festgehalten, so gilt der Anspruch nach Tarifvertrag. Gilt kein Tarifvertrag und ist nichts im AV vereinbart, so gilt der gesetzlich Urlaubsanspruch nach BUrlG.