Wann ist ein Einspruch gültig?
Unser Betriebsrat hat sich vorzeitig Zugriff und Einblick auf die Wählerliste verschafft, die noch nicht öffentlich ausgehängt wurde (Wahlauschreiben noch nicht erfolgt).
Diese Liste war noch nicht vollständig, aber wir müssen trotzdem vermuten, dass die Person im Hintergrund mit dieser Liste arbeitet.

Was können wir tun?
Sind Einsprüche, die auf Vorkenntnis der Liste beruhen gültig?

Wir sind dankbar für jeden Rat!
Der Wahlvorstand