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Betriebsrat ist Plaudertasche - Kann so ein Mitglied ausgeschlossen werden?

S
Strahlemann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Bei uns wurde jetzt ein neuer Betriebsrat gewählt. Jetzt stellte sich raus, das eines der neuen Betriebsratmitgliedern, einfach über die Themen unserer Sitzungen frei in der Belegschaft erzählt und damit Unruhen und misgunst verbreitet. Kann so ein Mitglied wieder ausgeschlossen werden, und wenn ja unter welchen Bedingungen.

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

05.04.2006 um 19:48 Uhr

hallo Strahlemann, gib mal bei "Stichwort oder Problem suchen", das Stichwort "Schweigepflicht" ein, da findest du mit Sicherheit, was du suchst. Gruss Mona-Lisa

S
Sonja

05.04.2006 um 19:50 Uhr

Warum gleich volle Breitseite? Ihr müsst doch die nächsten vier Jahre zusammenarbeiten. Sprech doch erst einmal mit dem Kollegen.

Erklär ihm doch einfach das es verschiedenen Verschwiegenheitspflichten für Betriebsratsmitglieder gibt

  1. vereinbarte, d.h. vom Betriebsrat beschlossene Pflichten zur Verschwiegenheit

  2. gesetzlich geregelte Pflichten zur Verschwiegenheit. Dazu gehören:

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ( BetrVG § 79)
  • Personalangelegenheiten ( BetrVG §§ 99 Abs. 1 Satz 3 und 102 Abs. 2 Satz 5)
  • Beiziehung eines Betriebsratsmitglieds bei Arbeitnehmerbeschwerden (BetrVG §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1)

Wirtschaftsausschuß (§ 107 Abs. 3 Satz 4)

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt grundsätzlich nur gegenüber Dritten, nicht gegenüber anderen Betriebsatsmitgliedern. Ausnahme: §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1 (Arbeitnehmerbeschwerden).

S
Strahlemann

06.04.2006 um 13:08 Uhr

Erst mal danke. Aber Ihr habt da was Mißverstanden- wir wollen natürlich nicht gleich mit Ausschluß aus dem Betriebsrat loslegen, sondern uns eher informieren, ob es den überhaubt eine möglichkeit gib, wenn es keine Einsicht des Kolegen gibt.

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