Erstellt am 22.04.2014 um 20:03 Uhr von Sanodo
Na ich würde sagen Ihr hab dann ein Fehler gemacht bei der Wahl.
Denn egal wie Ihr Wählt, es muß immer Geheim sein.
Erstellt am 23.04.2014 um 09:49 Uhr von gironimo
Sehe ich im Prinzip auch so. Wie kann der WV wissen, wer eine ungültige Stimme abgegeben hat? Da kann man auf mangelnde Geheimhaltung bei der Stimmabgabe schließen.
Und wer gewählt hat, geht auch niemanden etwas an. Tretet dem Kollegen einmal kräftig auf den Fuß.
Erstellt am 23.04.2014 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Wie kann der WV wissen, wer eine ungültige Stimme abgegeben hat? Da kann man auf mangelnde Geheimhaltung bei der Stimmabgabe schließen."
Briefwahl? Keine persönliche Erklärung im Freiumschlag? Das wüssten dann sogar alle die bei der öffentlichen Auszählung dabei waren.
Das Verhalten dieses Wahlvorstandsmitgliedes ist zwar dumm und ungeschickt, beeinflusst aber das Wahlergebnis nicht.