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Wahlvorstand / Plaudertasche

T
thegreatone
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Wahlvorstand öffentlich darüber sprechen, wer nicht bei der Wahl war, oder wer eine ungültige Stimme abgegeben hat? Wird dadurch die Wahl anfechtbar?

1.43403

Community-Antworten (3)

S
Sanodo

22.04.2014 um 22:03 Uhr

Na ich würde sagen Ihr hab dann ein Fehler gemacht bei der Wahl. Denn egal wie Ihr Wählt, es muß immer Geheim sein.

G
gironimo

23.04.2014 um 11:49 Uhr

Sehe ich im Prinzip auch so. Wie kann der WV wissen, wer eine ungültige Stimme abgegeben hat? Da kann man auf mangelnde Geheimhaltung bei der Stimmabgabe schließen.

Und wer gewählt hat, geht auch niemanden etwas an. Tretet dem Kollegen einmal kräftig auf den Fuß.

P
Pjöööng

23.04.2014 um 12:11 Uhr

Zitat (gironimo): "Wie kann der WV wissen, wer eine ungültige Stimme abgegeben hat? Da kann man auf mangelnde Geheimhaltung bei der Stimmabgabe schließen."

Briefwahl? Keine persönliche Erklärung im Freiumschlag? Das wüssten dann sogar alle die bei der öffentlichen Auszählung dabei waren.

Das Verhalten dieses Wahlvorstandsmitgliedes ist zwar dumm und ungeschickt, beeinflusst aber das Wahlergebnis nicht.

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