Erstellt am 05.04.2006 um 06:10 Uhr von Frank B.
NEIN!
Entweder du legst gleich dein Mandat nieder oder du erfüllst den Wählerauftrag und engagierst dich im BR.
Zeitliche GRünde sind in meinen Augen sowieso nur vorgeschoben, da ja die BR- Arbeit Arbeitszeit ist.
Erstellt am 05.04.2006 um 06:22 Uhr von Mona-Lisa
hallo Danny,
hopp oder top!
warum lässt man sich dann erst aufstellen? In der Hoffnung, "nur" Ersatzmitglied zu werden?
Das kann`s wirklich nicht sein! Man sollte sich vor der Kandidatur schon im klaren sein, dass man unter Umständen in`s Gremium reinkommt.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 05.04.2006 um 10:17 Uhr von Pit51
Mona-Lisa, da muss ich Danny etwas beistehen:
Bei uns wurde z.B. geworben um zusätzliche Bewerber, da 3 der Kandidaten in den nächsten 4 Jahren die Altersgrenze erreichen. Wer dann hofft, nicht jetzt sondern erst später als Nachrücker dran zu kommen, muss kein schlechter Kandidat sein.
Und zeitliche Gründe "vorgeschoben"? Was nützt mir die Definition, BR-Arbeit ist Arbeitszeit, wenn gleichzeitig niemand meine Arbeit macht, ich das also am Abend nachholen muss? Da ist Papier sehr geduldig!
Erstellt am 05.04.2006 um 11:39 Uhr von rainerzwo
Es nützt gar nichts auf Leute einzuprügeln, die sich nicht trauen "volle" Betriebsarbeit zu machen. Sind wir doch mal ehrlich: Oft ist man doch froh, wenn sich Leute überhaupt zur Kandidatur melden!
Wenn jemand seine Arbeit an Bedingungen knüpft ist das vollkommen ok.
Deswegen kann er sich de fakto nicht als "Ersatzmitglied" zurückstufen - er kann aber in Absprache mit den BR-Kollen auf so mancher Sitzung nicht dabei sein und so andere ranlassen - warum nicht?
Erstellt am 05.04.2006 um 14:18 Uhr von Kölner
@rainerzwo
"warum nicht?"
Weil Du nicht annähernd einen gültigen Beschluss des BR hinkriegen würdest, wenn dem Ansinnen eines solchen "Teilzeit-BR" stattgegeben würde! Ausserdem kann ich auch nicht willkürlich ein weiteres Ersatzmitglied laden gemäß § 25 BetrVG.
Gibt es BR-Arbeit light? Quasi so zu verstehen wie "Macht zwar Arbeit aber nicht so viel?"
Erstellt am 06.04.2006 um 09:15 Uhr von rainerzwo
@Kölner
Ich habe von "Absprache" gesprochen, nicht von "Beschlüssen". Jedes BR-Mitglied entscheidet letztendlich selbst ob es an der Sitzung teilnehmen kann.
Erstellt am 06.04.2006 um 14:05 Uhr von Kölner
@rainerzwo
Das was Du schreibst, würde darauf hinauslaufen, dass ein BRM selber entscheiden kann, ob er heute zur BR-Sitzung geht oder lieber nicht und arbeitet.
Das geht nicht! BR-Arbeit geht da immer vor. Stelle Dir zudem mal vor, dass für diesen - faktisch nicht gemäß BetrVG verhinderten - Kollegen ein Ersatzmitglied geladen wird....gruselige Vorstellungen hinsichtlich der Gültigkeit einer solchen Sitzung, der Beschlüsse und der Sitzungsniederschrift.