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BR-Mitglied - darf sich das zu einem Ersatzmitglied zurückstufen lassen?

D
Danny
Jan 2018 bearbeitet

Darf sich ein neu gewähltes BR-Mitglied aus zeitlichen Grunden zu einen Ersatzmitglied zurückstufen lassen?

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Community-Antworten (7)

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Frank B.

05.04.2006 um 08:10 Uhr

NEIN! Entweder du legst gleich dein Mandat nieder oder du erfüllst den Wählerauftrag und engagierst dich im BR.

Zeitliche GRünde sind in meinen Augen sowieso nur vorgeschoben, da ja die BR- Arbeit Arbeitszeit ist.

M
Mona-Lisa

05.04.2006 um 08:22 Uhr

hallo Danny, hopp oder top! warum lässt man sich dann erst aufstellen? In der Hoffnung, "nur" Ersatzmitglied zu werden? Das kanns wirklich nicht sein! Man sollte sich vor der Kandidatur schon im klaren sein, dass man unter Umständen ins Gremium reinkommt. Gruss Mona-Lisa

P
Pit51

05.04.2006 um 12:17 Uhr

Mona-Lisa, da muss ich Danny etwas beistehen:

Bei uns wurde z.B. geworben um zusätzliche Bewerber, da 3 der Kandidaten in den nächsten 4 Jahren die Altersgrenze erreichen. Wer dann hofft, nicht jetzt sondern erst später als Nachrücker dran zu kommen, muss kein schlechter Kandidat sein.

Und zeitliche Gründe "vorgeschoben"? Was nützt mir die Definition, BR-Arbeit ist Arbeitszeit, wenn gleichzeitig niemand meine Arbeit macht, ich das also am Abend nachholen muss? Da ist Papier sehr geduldig!

R
rainerzwo

05.04.2006 um 13:39 Uhr

Es nützt gar nichts auf Leute einzuprügeln, die sich nicht trauen "volle" Betriebsarbeit zu machen. Sind wir doch mal ehrlich: Oft ist man doch froh, wenn sich Leute überhaupt zur Kandidatur melden! Wenn jemand seine Arbeit an Bedingungen knüpft ist das vollkommen ok. Deswegen kann er sich de fakto nicht als "Ersatzmitglied" zurückstufen - er kann aber in Absprache mit den BR-Kollen auf so mancher Sitzung nicht dabei sein und so andere ranlassen - warum nicht?

K
Kölner

05.04.2006 um 16:18 Uhr

@rainerzwo "warum nicht?" Weil Du nicht annähernd einen gültigen Beschluss des BR hinkriegen würdest, wenn dem Ansinnen eines solchen "Teilzeit-BR" stattgegeben würde! Ausserdem kann ich auch nicht willkürlich ein weiteres Ersatzmitglied laden gemäß § 25 BetrVG. Gibt es BR-Arbeit light? Quasi so zu verstehen wie "Macht zwar Arbeit aber nicht so viel?"

R
rainerzwo

06.04.2006 um 11:15 Uhr

@Kölner Ich habe von "Absprache" gesprochen, nicht von "Beschlüssen". Jedes BR-Mitglied entscheidet letztendlich selbst ob es an der Sitzung teilnehmen kann.

K
Kölner

06.04.2006 um 16:05 Uhr

@rainerzwo Das was Du schreibst, würde darauf hinauslaufen, dass ein BRM selber entscheiden kann, ob er heute zur BR-Sitzung geht oder lieber nicht und arbeitet. Das geht nicht! BR-Arbeit geht da immer vor. Stelle Dir zudem mal vor, dass für diesen - faktisch nicht gemäß BetrVG verhinderten - Kollegen ein Ersatzmitglied geladen wird....gruselige Vorstellungen hinsichtlich der Gültigkeit einer solchen Sitzung, der Beschlüsse und der Sitzungsniederschrift.

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