Arbeitgeberfreundlicher Betriebsrat -seit wann bestimmt der BRV wer Wahlwerbung betreiben darf?
Liebes Forum, bei uns wird vom 24.-27.April gewählt . Meine Frage: Meine Kolleginn und ich, die schon Betriebsrätin sind(nicht freigestellt) dürfen laut unsere Vorsitzende sowie Vertreter(Arbeitgeberfreundlich) nicht für Wahlwerbung freigestellt werden. Sie, die auf Grund ihrer Stellung durch ganz Deutschland (wir haben mehrere Niederlassungen) fahren und Werbung betreiben verbieten es uns. Warum? Auch für die öffentliche Stimmenauszählung werden wir nicht freigestellt. Ist das alles zulässig? Ich bitte um Rat von Euch
Ich bin es schon wieder aber es brennt Gruss Lollipop
Community-Antworten (2)
05.04.2006 um 00:57 Uhr
Hallo Lollipop, die beiden haben schon recht, Werbung ist Privatangelegenheit. Da haben die schon einen "Amtsbonus". Gibt es bei Euch ein Intranet? Wenn der BR dort vertreten ist und Kandidaten dort werben, dann steht das allen zu. WEnn Du mit email alle AN erreichen kannst, dann wird sich der AG schwer tun, Dir eine solche Werbung zu verbieten.
Die Stimmauszählung ist öffentlich, und der Arbeitgeber darf die Teilnahme daran nicht verwehren.
05.04.2006 um 02:01 Uhr
Das mit der Email an alle AN ist mit Vorsicht zu genießen. In den meisten Betriebsordnungen ist geregelt, dass das firmeneigene Email-System nicht für private Zwecke genutzt werden darf - und schließlich haben wir ja bereits festgestellt, dass es sich bei der Werbung um eine Privatangelegenheit handelt.
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