Erstellt am 04.04.2006 um 21:27 Uhr von Klaus
Als das Wahlausschreiben ausgehängt wurde, hattest Du zwei Wochen Zeit, Einwände gegen die Wählerliste zu erheben. Die Begriffe des "Angestellten" bzw. "Gewerblichen" gibt es nicht, auf der Wählerliste stehen Arbeitnehmer.
Die Geschlechter sind gemäß ihrem zahlenmäßigen Verhältnis zu berücksichtigen, alles andere ist so, wie es ist, auch wenn nun alle BR-Mitglieder rauchen, über 1,90 m groß sind oder was auch immer.
Viele Grüße
Klaus