Erstellt am 15.05.2018 um 22:11 Uhr von Darlok
Die betroffene Person weiß noch nichts davon, und über finanzielle Änderungen wurde auch nicht mit gesprochen. Um mal die Ausgangssituation zu ergänzen
Erstellt am 15.05.2018 um 22:48 Uhr von celestro
Ich würde nicht davon ausgehen, weil das bei Euch sicherlich normalerweise schriftlich erfolgt, oder ?
Erstellt am 15.05.2018 um 23:53 Uhr von ganther
es gibt aber keine Formvorschriften für die Anhörung. AG machen das eigentlich nur weil es aus Beweisgründen sicherer ist. Es ist halt die Frage ob die erforderlichen Informationen geflossen sind...
Erstellt am 16.05.2018 um 00:24 Uhr von celestro
also am Besten beim AG nachfragen, ob die Frist schon läuft und Du dann eine Sondersitzung einberufen müßtest. Da hätte er dann selbst ein Interesse, daß dies vielleicht nicht passiert.
@ takkus
Wie wäre es, wenn Du den Satz bis zum Ende lesen würdest:
"und Du dann eine Sondersitzung einberufen müßtest."
Erstellt am 16.05.2018 um 07:05 Uhr von Erbsenzähler
@Darlok
Da es keine Formvorschrift gibt und ich mir daraus auch keine betriebliche Übung vorstellen kann: Gehe davon aus, dass die Frist schon läuft!!! (Wenn du alle notwendigen Infos erhalten hast!) Ich würde jedoch es nicht auf einen Versuch darauf ankommen lassen und auf etwas Schriftliches warten.
Erstellt am 16.05.2018 um 08:02 Uhr von Krambambuli
Wenn der Chef nicht weitere Informationen angekündigt hat, bzw. nicht grundsätzlich bei euch schriftlich angehört wird, würde ich keine Experimente wagen. Geht davon aus, dass die Frist läuft. Macht eine Sondersitzung.
Wenn ihr einen Grund nach § 99 Abs 2 BetrVG findet, könnt ihr ja in eure Stellungnahme reklamieren, dass die Informationen unzureichend waren.
Erstellt am 16.05.2018 um 08:30 Uhr von takkus
@celestro: glaubst Du wirklich was Du da schreibst? beim ArbG nachfragen ob die Frist schon läuft- ich lach mich schlapp!!