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Einhaltung Frist Widerspruchsrecht

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Darlok
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mir als Betriebsratsvorsitzender wurde heute am Telefon eine Versetzung angekündigt mit Warum wohin und welche Person es betrifft.

Erste Frage : Damit beginnt die 1 Woche Frist zum Widerspruch? Zweite Frage : ist dies ein Grund um eine außerordentliche Sitzung einzuberufen um die 1 Woche Regel einzuhalten ?

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Community-Antworten (7)

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Darlok

16.05.2018 um 00:11 Uhr

Die betroffene Person weiß noch nichts davon, und über finanzielle Änderungen wurde auch nicht mit gesprochen. Um mal die Ausgangssituation zu ergänzen

C
celestro

16.05.2018 um 00:48 Uhr

Ich würde nicht davon ausgehen, weil das bei Euch sicherlich normalerweise schriftlich erfolgt, oder ?

G
ganther

16.05.2018 um 01:53 Uhr

es gibt aber keine Formvorschriften für die Anhörung. AG machen das eigentlich nur weil es aus Beweisgründen sicherer ist. Es ist halt die Frage ob die erforderlichen Informationen geflossen sind...

C
celestro

16.05.2018 um 02:24 Uhr

also am Besten beim AG nachfragen, ob die Frist schon läuft und Du dann eine Sondersitzung einberufen müßtest. Da hätte er dann selbst ein Interesse, daß dies vielleicht nicht passiert.

@ takkus

Wie wäre es, wenn Du den Satz bis zum Ende lesen würdest:

"und Du dann eine Sondersitzung einberufen müßtest."

E
Erbsenzähler

16.05.2018 um 09:05 Uhr

@Darlok Da es keine Formvorschrift gibt und ich mir daraus auch keine betriebliche Übung vorstellen kann: Gehe davon aus, dass die Frist schon läuft!!! (Wenn du alle notwendigen Infos erhalten hast!) Ich würde jedoch es nicht auf einen Versuch darauf ankommen lassen und auf etwas Schriftliches warten.

K
krambambuli

16.05.2018 um 10:02 Uhr

Wenn der Chef nicht weitere Informationen angekündigt hat, bzw. nicht grundsätzlich bei euch schriftlich angehört wird, würde ich keine Experimente wagen. Geht davon aus, dass die Frist läuft. Macht eine Sondersitzung.

Wenn ihr einen Grund nach § 99 Abs 2 BetrVG findet, könnt ihr ja in eure Stellungnahme reklamieren, dass die Informationen unzureichend waren.

T
takkus

16.05.2018 um 10:30 Uhr

@celestro: glaubst Du wirklich was Du da schreibst? beim ArbG nachfragen ob die Frist schon läuft- ich lach mich schlapp!!

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