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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRM bei Kündigung seiner Partnerin "persönlich betroffen"?

F
foxi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo verehrte Mitstreiter,

wie weit geht die Definition "persönlich betroffen" bei BRM das mit einer Kollegin liiert ist ? Sachlage: einer Kollegin soll fristlos gekündigt werden, Anhörung soweit ok. Das mit ihr verheiratete BRM ist ja lt. Kommentar Fitting persönlich betroffen, somit verhindert u. es muß bei der entsprechenden Sitzung ein EM geladen werden.

Frage: gilt die persönliche Betroffenheit auch für eine feste Partnerschaft ohne Trauschein ? Wenn ja, wo find ich das geschrieben?, habe dazu leider nichts konkretes gefunden.

Bitte um Hilfe...Danke im Voraus

Gruß, foxi

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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

26.01.2008 um 22:37 Uhr

@foxi, das BetrVG spricht von "unmittelbar persönlich betroffen" , also nur direkt in der Person des BR's betreffend.........

P
Peanuts

27.01.2008 um 14:39 Uhr

"das BetrVG spricht von "unmittelbar persönlich betroffen" , also nur direkt in der Person des BR's betreffend........."

Nicht ganz richtig... auch eine mittelbare persönliche Betroffenheit kann als Verhinderungsgrund gesehen werden!

Und dass die Meinung dieses (auch persönlich betroffenen) BRM geeignet ist, Beratung und Abstimmungsergebnis beeinflussen zu können, sehe ich so und somit einen rechtlich vertretbaren Verhinderungsgrund!

M
Mona-Lisa

27.01.2008 um 14:50 Uhr

@peanuts, wann endet mittelbar?

DAH
Der alte Heini

27.01.2008 um 22:34 Uhr

Als persönlich betroffen dürfte nur das BR Mitgl selbst gelten. Da ist das Gesetz doch eindeutig. Ansonsten müsste auch an den Sohn, Tochter, Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Oma, Opa, usw. gedacht werden.

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