BRM bei Kündigung seiner Partnerin "persönlich betroffen"?
Hallo verehrte Mitstreiter,
wie weit geht die Definition "persönlich betroffen" bei BRM das mit einer Kollegin liiert ist ? Sachlage: einer Kollegin soll fristlos gekündigt werden, Anhörung soweit ok. Das mit ihr verheiratete BRM ist ja lt. Kommentar Fitting persönlich betroffen, somit verhindert u. es muß bei der entsprechenden Sitzung ein EM geladen werden.
Frage: gilt die persönliche Betroffenheit auch für eine feste Partnerschaft ohne Trauschein ? Wenn ja, wo find ich das geschrieben?, habe dazu leider nichts konkretes gefunden.
Bitte um Hilfe...Danke im Voraus
Gruß, foxi
Community-Antworten (4)
26.01.2008 um 22:37 Uhr
@foxi, das BetrVG spricht von "unmittelbar persönlich betroffen" , also nur direkt in der Person des BR's betreffend.........
27.01.2008 um 14:39 Uhr
"das BetrVG spricht von "unmittelbar persönlich betroffen" , also nur direkt in der Person des BR's betreffend........."
Nicht ganz richtig... auch eine mittelbare persönliche Betroffenheit kann als Verhinderungsgrund gesehen werden!
Und dass die Meinung dieses (auch persönlich betroffenen) BRM geeignet ist, Beratung und Abstimmungsergebnis beeinflussen zu können, sehe ich so und somit einen rechtlich vertretbaren Verhinderungsgrund!
27.01.2008 um 14:50 Uhr
@peanuts, wann endet mittelbar?
27.01.2008 um 22:34 Uhr
Als persönlich betroffen dürfte nur das BR Mitgl selbst gelten. Da ist das Gesetz doch eindeutig. Ansonsten müsste auch an den Sohn, Tochter, Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Oma, Opa, usw. gedacht werden.
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