Erstellt am 15.05.2018 um 09:39 Uhr von celestro
Ich würde sagen, der AG müßte das Verhalten erst einmal abmahnen.
Erstellt am 15.05.2018 um 12:13 Uhr von kratzbürste
Egal wie - die Frage kann nur das Arbeitsgericht rechtsverbindlich beantworten.
Ich würde spontan darauf tippen, dass der AG nur einen Grund sucht, einen unliebsamen Mitarbeiter zu entsorgen.
Erstellt am 15.05.2018 um 12:18 Uhr von moreno
Sollte es sich um einen einmaligen Vorfall handeln glaube ich nicht, dass der AG, vor Gericht, mit dieser ultima ratio Lösung durch kommt. Als BR kann man da ja nur Bedenken äußern. Keine Abmahnung, unübersichtliche Handhabung mit der Arbeitszeitregelung. Langjährige Betriebszugehörigkeit wo es keine Vorfälle gab, fristgerechte Kündigung als milderes Mittel usw. Alles andere entscheidet dann aber der Arbeitsrichter wenn der AG an der Kündigung festhält.
Erstellt am 15.05.2018 um 13:25 Uhr von paula
So hilfreich das Emmely-Urteil war, so darf nicht vergessen, dass das BAG auch in dem Urteil noch einmal bestätigt hat, dass grundsätzlich auch bei Kleinstbeträgen eine Kündigung zulässig ist. Bei Emmely ist die Kündigung in der Interessenabwägung (sehr lange Betriebszugehörigkeit vs. keine 2 Euro Schaden) gescheitert.
Vorliegend hat man sicher erst einmal als BR gute Argumente für die Bedenken. Was ein Gericht daraus macht ist trotzdem unklar. Hängt sicher auch davon ab, bei welchem Richter man landet und wie hoch der Schaden ist.
BTW: Der neueste "Trick" bei uns in der Gegend: sobald der Schaden bei Arbeitszeitbetrug, Diebstahl etc. 50 Euro übersteigt, stellen die AG Strafanzeigen (wir wissen inzwischen, dass das die IHK mal so empfohlen hat). Bei uns im Bezirk springen darauf Staatsanwaltschaften und Gerichte voll an und verschicken Strafbefehle im fetten 4-stelligen Bereich (natürlich nur soweit der Tagessatz entsprechend ist). Das ist mächtig unangenehm für die Betroffenen. Wenn sie sich wehren gibt es öffentliche Verfahren vor dem Strafrichter. Nach einem rechtskräftigen Strafbefehl oder Urteil kommt dann häufig die Tatkündigung durch den AG. Da man die Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen machen lässt kommt der AG so auch ganz legal ganz wunderbar an Daten, die er ggf. nach Betriebsvereinbarungen nicht nutzen dürfte. Er macht einfach eine Akteneinsichtnahme als Geschädigter.
Erstellt am 15.05.2018 um 17:13 Uhr von alterMann
Eine fristgerechte Kündigung als milderes Mittel würde ich als BR sicher nicht vorschlagen.
Nach der kurzen Sachverhaltsschilderung würde ich einen Arbeitszeitberug eher ausschließen: Ein Betrug setzt Vorsatz voraus. Wenn der AN vorsätzlich gehandelt hätte, dann hätte er doch nicht gleichzeitig die Fahrt als privat deklariert.
Da sprciht m.E. vieles für eine einfache Schusseligkeit.
Aber natürlich: So etwas klärt ein Arbeitsgericht.