Erstellt am 04.04.2006 um 06:18 Uhr von Frank B.
JAV= Jugend- und AuszubildendenVertretung
Alle Auszubildenden sowie alle Jugendliche unter 18 Jahren!
Die restlichen AN unter 25 die keine Auszubildenden sind gehören nicht dazu!
Erstellt am 04.04.2006 um 06:23 Uhr von Werner
Hallo Daniel,
An der Jugend- und Auszubildendenversammlung teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, die das 18. bzw. 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Da in der Jugend- und Auszubildendenversammlung Fragen und Probleme der Auszubildenden häufig großen Raum einnehmen, wäre es zweckmäßig, daran auch interessierte Auszubildenden teilnehmen zu lassen, die das 25. Lebensjahr bereits überschritten haben. Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat sollten versuchen, eine diesbezügliche Regelung (am besten Betriebsvereinbarung) mit dem Arbeitgeber zu Stande zu bringen.
Im Übrigen können an der Jugend- und Auszubildendenversammlung der Betriebsratsvorsitzende bzw. ein Beauftragter des Betriebsrats, die im Betrieb vertretene Gewerkschaft, der Arbeitgeber, der Vertreter des Unternehmerverbandes und Sachverständige, die evtl. vom Betriebsrat auf Antrag der Jugend- und Auszubildendenvertretung geladen wurden, teilnehmen.