Wann wird ein GBR gebildet?
Guten Tag, ich arbeite in einer GmbH mit 48 MA. Dieser Betrieb gehört zu einer Unternehmensgruppe (steht neu auf der homepage des Hauptwerks): Hauptwerk Zulieferbetrieb 1 Zulieferbetrieb 2 Spedition Zentrallager Alle 5 Firmen sind selbständige GmbHs (AG sind Mitglieder einer Familie) und haben insgesamt über 250 MA. Es bestehen, warum auch immer, in nur 2 Firmen BRs. Können wir unter diesen Voraussetzungen nicht einen GBR bilden? Der noch amtierende BR meint NEIN, weil noch nie so gewesen!!! Danke für die Hinweise. Habe zum Nachlesen nur BetrVG und Internet!!!
Community-Antworten (3)
03.04.2006 um 14:32 Uhr
Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat (Struktur genau prüfen), kann in jedem Betrieb > 5 MA ein BR gewählt werden. Bestehen somit in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, ist sogar zwingend ein GBR durch Entsendung von i. d. R. je zwei Mitgliedern aus den einzelnen Betriebsräten zu bilden. Entsendung siehe § 47 BetrVG.
03.04.2006 um 14:36 Uhr
Schon klar! Das Problem ist "...(Struktur genau prüfen)..." Viel mehr als das bereits Beschriebene bekomm ich schlecht raus; Danke trotzdem.
04.04.2006 um 12:07 Uhr
Hallo Tom , geh über google o.a. zu : --- Betriebsrat.com-Das Einmaleins der Betriebsratsarbeit --- und Du landest bei w.a.f. von A - Z , dort gibt es eine sehr ausführliche Abhandlung zum Thema Gesamtbetriebsrat / Tipp 47.
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