Guten Tag,
ich arbeite in einer GmbH mit 48 MA. Dieser Betrieb gehört zu einer Unternehmensgruppe (steht neu auf der homepage des Hauptwerks):
Hauptwerk
Zulieferbetrieb 1
Zulieferbetrieb 2
Spedition
Zentrallager
Alle 5 Firmen sind selbständige GmbHs (AG sind Mitglieder einer Familie) und haben insgesamt über 250 MA. Es bestehen, warum auch immer, in nur 2 Firmen BRs.
Können wir unter diesen Voraussetzungen nicht einen GBR bilden? Der noch amtierende BR meint NEIN, weil noch nie so gewesen!!!
Danke für die Hinweise. Habe zum Nachlesen nur BetrVG und Internet!!!