Muss der WV die Ersatzmitglieder zur "Fast-Wahl" befragen bzgl Nicht-Annahme?
Hallo zusammen,
muss man als WV die nichtgewählten Kandidaten darüber befragen, ob sie ihre "Wahl als Ersatzmitglied" annehmen, oder muss man automatisch davon ausgehen, dass sie dazu bereit sind? Grüße aus dem Süden
Community-Antworten (1)
03.04.2006 um 15:06 Uhr
Mit denen muss der WV gar nix. Erst im Falle der Verhinderung bekommen die ja möglicherweise ein Einladung zur BR-Sitzung und dann können die sich immer noch entscheiden, ob sie mitmachen. Der WV muss nur die Reihenfolge der Ersatzmitglieder feststellen.
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