Vergütung von Stunden für Sitzungen der (Gesamt)Schwerbehindertenvertretung?
Ich bin Schwerbehindertenvertreter , mein Arbeitgeber ist der Meinung Das Ich Ehrenamtlich dieses Amt Ausübe . Eine Vergütung wenn ich auserhalb meiner Arbeitzeit für Schwerbehinderten etwas mache , bekomme ich die zeit nicht vergütet. Ich sehe das anders , oder ? zum beispiel meine Arbeitszeit geht von 7:00 - 14:30 Ich Fahre zur Gesamtschwerbehindertensitzung um 6:30 ab Die Sitzung begint um 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr wie wird das Gerechnet ?
Community-Antworten (1)
03.04.2006 um 12:24 Uhr
Hallo Reinhold,
zu Deinen Problemen findest Du Antworten im § 96 Abs. 6 SGB IX
" Zum Ausgleich für Ihre Tätigkeiten, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge."
Ließ aber den ganzen § durch, du hast noch mehr Rechte und Pflichten.
MfG Angi1
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