Nachrücker in den BR - wie sehen da die Vorschriften für Kündigung oder Verstetzung aus?
Wie sehen die Kündigungsfristen von Seitens des Arbeitgebers, gegenüber Nachrücker im BR aus und können diese, wir sind ein Filialunternehmen, trotzdem in andere Filialen versetzt werden?
Community-Antworten (2)
03.04.2006 um 14:48 Uhr
Ersatzmitglieder haben ein Jahr Kündigungsschutz ab der letzten Teilnahme als Ersatz an einer BR - Sitzung. Daher empfiehlt es sich, die Ersatzleute auch rechtzeitig einzuladen und die Teilnahme zu ermöglichen.
Eine Versetzung in einer andere Filiale darf dann nicht erfolgen, wenn sie aufgrund der Zugehörigkeit zum BR vorgenommen wird. Keine Benachteiligung von BR - Mitgliedern!
Lässt der Arbeitsvertrag allerdings eine Versetzung des Mitarbeiters in eine andere Filiale generell zu, so ist diese möglich, wenn sie unabhängig von der BR - Tätigkeit erfolgt.
03.04.2006 um 14:56 Uhr
@Sabine Auch hier gilt wieder: § 103 Abs. 3 BetrVG genauer lesen und dann eine Antwort am Text des Fragestellers und des Gesetzes formulieren!
"Eine Versetzung in einer andere Filiale darf dann nicht erfolgen, wenn sie aufgrund der Zugehörigkeit zum BR vorgenommen wird. Keine Benachteiligung von BR - Mitgliedern." Das hat nix mit dem von mir erwähnten § zu tun!
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