Betriebsrat - kann eine MA die für die GL aktiv ist in den BR gewählt werden?
Ist es ratsam , bei uns war vor kurzem BR-Wahl, das Verwaltungsangestellte indem Fall, Verwaltungsassistentin, sich in den Betriebsrat wählen lässt? Besteht da nicht die Gefahr das der Betriebsrat unterwandert wird, weil diese Person einerseits für die Geschäftsführung aktiv ist und anderseits für die Belegschaft die Interessen vertreten soll? Ist dieses überhaupt Zulässig?
Community-Antworten (3)
03.04.2006 um 14:35 Uhr
Da keine "Leitende Angestellte": zulässig!
Wenn jemand Bedenken hat, darf er/sie sie halt nicht wählen. Infos aus dem Betriebsrat an die Geschäftsführung darf sie aber sowieso in keinem Fall weitergeben!
03.04.2006 um 14:45 Uhr
Werner 1234, die Verwaltungsassistentin sitzt (wenn nicht Leitende) arbeitnehmerrechtlich mit in Eurem Boot - warum sie dann nicht auch rudern lassen? Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind wohl alle Kollegen irgendwie für die Geschäftsführung aktiv ...
05.04.2006 um 15:51 Uhr
Die Kollegin hat Mut, sich aufstellen zu lassen. Sie befindet sich auf einer Gratwanderung. Ich habe dies selbst am eigenen Leib erfahren. War zunächst Ersatzmitglied, kam selten zum EInsatz. Als sich dies änderte, habe ich keiner Seite Insider-Informationen gegeben(versteht sich)- weder GL noch BR. Ich konnte mir aber auf grund meines Wissens in den BR-Sitzungen vieleZusammenhänge "zusammenreimen", weil ich mehr wußte und wurde somit unbequem. Einmal für die GL, weil ich dementsprechend nachhakte, einmal für den BRV, weil der seine"Macht"schwinden sah. Sehr unangenehm das Ganze, meine Tätigkeit wurde irgendwann entsprechend gekürzt bzw. unmerklich geändert. Da ich mich im Wahlkampf für den BR-Vorsitz bewarb(leider verloren), ist dies noch schlimmer geworden.Macht aber nichts,inzwischen habe ich ausreichend Verbindungen geknüpft und arbeite weiter engagiert weiter-auf allen Ebenen. Falls sie also gewählt wird; erst mal alle Vorurteile beiseite, betrachtet sie als ganz normales BR-Mitglied.Edelweis
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