Erstellt am 03.04.2006 um 12:35 Uhr von Pit51
Da keine "Leitende Angestellte": zulässig!
Wenn jemand Bedenken hat, darf er/sie sie halt nicht wählen. Infos aus dem Betriebsrat an die Geschäftsführung darf sie aber sowieso in keinem Fall weitergeben!
Erstellt am 03.04.2006 um 12:45 Uhr von Tom
Werner 1234,
die Verwaltungsassistentin sitzt (wenn nicht Leitende) arbeitnehmerrechtlich mit in Eurem Boot - warum sie dann nicht auch rudern lassen?
Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind wohl alle Kollegen irgendwie für die Geschäftsführung aktiv ...
Erstellt am 05.04.2006 um 13:51 Uhr von Edelweis
Die Kollegin hat Mut, sich aufstellen zu lassen. Sie befindet sich auf einer Gratwanderung. Ich habe dies selbst am eigenen Leib erfahren. War zunächst Ersatzmitglied, kam selten zum EInsatz. Als sich dies änderte, habe ich keiner Seite Insider-Informationen gegeben(versteht sich)- weder GL noch BR. Ich konnte mir aber auf grund meines Wissens in den BR-Sitzungen vieleZusammenhänge "zusammenreimen", weil ich mehr wußte und wurde somit unbequem. Einmal für die GL, weil ich dementsprechend nachhakte, einmal für den BRV, weil der seine"Macht"schwinden sah. Sehr unangenehm das Ganze, meine Tätigkeit wurde irgendwann entsprechend gekürzt bzw. unmerklich geändert. Da ich mich im Wahlkampf für den BR-Vorsitz bewarb(leider verloren), ist dies noch schlimmer geworden.Macht aber nichts,inzwischen habe ich ausreichend Verbindungen geknüpft und arbeite weiter engagiert weiter-auf allen Ebenen. Falls sie also gewählt wird; erst mal alle Vorurteile beiseite, betrachtet sie als ganz normales BR-Mitglied.Edelweis