Erstellt am 01.04.2006 um 21:02 Uhr von Kölner
Die Arbeitsstättenverordnung aufmerksam lesen und sich geschlagen geben.
Der AG tut gut daran...
Übrigens:
Wir haben Nichtraucherschutz, nicht Raucherschutz.
Erstellt am 01.04.2006 um 21:29 Uhr von Akira
Haben die Nichtraucher ein Recht, den Raucher zum Nichtraucher zu erziehen?
empfehle: http://www.ra-kotz.de/rauchen2.htm
Erstellt am 01.04.2006 um 21:33 Uhr von w-j-l
@ sibille,
ihr könnt mit dem AG darüber verhandeln, wo die Raucher rauchen dürfen, und ggf. wann und wie oft.
Aber der AG hat jede Möglichkeit ein Rauchverbot im Betrieb durchzusetzen.
Erstellt am 01.04.2006 um 21:52 Uhr von Mona-Lisa
hallo Sibille,
in einer Betriebsversammlung dagegen zu stimmen, bringt wahrlich nicht viel.
Wurde bisher bei euch "wild" geraucht?
Versucht eine Betriebsvereinbarung abzuschliessen, die das Rauchen zu bestimmten Zeiten zulässt.
Bei uns wurde so eine Regelung getroffen, die zwar mit Murren von der Belegschaft akzepiert wurde, aber mittlerweile sogar von den Rauchern gelobt wird.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 01.04.2006 um 21:53 Uhr von Kölner
@Akira
Ich kann von jedem Raucher als AG verlangen sich für eine Zigarettenpause auszutragen/auszustempeln. Es muss auch kein Raucherraum o.ä. mehr her.
Worüber diskutieren wir dann?
Erziehen wollte ich keinen rauchenden AN...aber die RA Kotz haben den seit dem 26.08.2004 neu positionierten Ex-§ 3a ArbStättV zitiert. In der Zwischenzeit hat sich viel getan...auch heisst der ehemalige § 3a jetzt § 5 ArbStättV.
Übrigens
Nur die ART der betrieblichen Regelungen zwischen AG und AN zum Schutz der Nichtraucher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ist durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 1,7 BetrVG). NICHT die Entscheidung dafür!
Erstellt am 01.04.2006 um 22:43 Uhr von Akira
Hallo Kölner
Zu Abs. 1: hier hat uns dieser link geholfen.
Zu Abs. 2: fühle mich als Raucher von Dir nicht erzogen, bin ein leidenschaftlicher Raucher. Vieleicht sollte man ra-kotz mal darauf hinweisen,
diesen link zu über arbeiten. Als Raucher nehme ich Rücksicht auf Nichtraucher.
Zu Abs. 3: ist mir bekannt. Hier gilt es Lösungen zu finden mit der alle umgehen können.