Ausschluss aus dem BR nach §23
Hallo ihr fleissigen BR´s,
ich habe vor kurzem schon mal die Frage gestellt, wie ihr reagieren würdet, wenn ein BR-Mitglied sich aus allem heraus hält. Es will in keinen Ausschuss, wälzt Fragen die an ihn gestellt werden ab, und will schon gar keine Weiterbildung machen. Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die nicht gerne lange von zu Hause fort sind. Aus dem Grunde haben wir ein Inhouse-Seminar bei der WAF gebucht, auch weil einige "Frischlinge" jetzt mit im Gremium sind. Wir haben einen Beschluss gefasst und hatten zwei Termine als Vorschlag. In der nächsten Sitzung haben wir uns dann gemeinsam auf einen Termin geeinigt. Wieder eine Sitzung weiter wusste besagtes Mitglied noch immer nicht, ob es Zeit haben würde. Wir haben mehrmals nachgefragt, und gestern kam die Ausrede "Ich kann nicht, bei uns ist Schützenfest". Wir haben das überprüft und festgestellt, dass dieses Fest aber erst 2 Wochen nach dem Seminar statt findet. So, jetzt weiß ich wirklich nicht mehr weiter. Zu meinem letzten Beitrag wurde geschrieben, dass man ein solches Mitglied nach §23 aus dem BR durch ein Ausschlussverfahren beim Arbeitsgericht entfernen kann. So weit so gut. Aber wie geht man vor? Muss ein Beschluss darüber gefasst werden? Dann aber doch nur, wenn das Mitglied nicht dabei ist, oder? Wird das in einer gesonderten, ausserordentlichen Sitzung gemacht? Wird ein Fachanwalt hinzugezogen? Ich weiß, das kommt sicher nicht oft vor, aber ich würde mich trotzdem freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Übrigens, wir haben das Mitglied auch gefragt, ob er sich denn ein anderes Seminar aussuchen würde. Das wurde ganz klar verneint.
Viele Grüße und ein schönes WE
BRS
Community-Antworten (5)
01.04.2006 um 18:31 Uhr
Hallo BRS,
ein solcher Fall ist natürlich schwierig. Wenn ein BR-Mitglied einfach nicht mitmachen will, ist das natürlich kontraproduktiv. In jedem Fall solltet ihr einen Fachanwalt zu Rate ziehen, vor Gericht ist es immer schwierig. Vielleicht fragt ihr den Kollegen ja auch einfach mal, ob er sein Amt nicht lieber niederlegen möchte, wenn ihm das alles zu viel ist. Verneint er dies, sollte ihr ihn auffordern an dem genanten Termin teil zu nehmen. Ich kann mir vorstellen, dass es bei gericht schwierig wird, weil ihr lediglich einen Vorfall habt und hier auch ncoh nachweisen müsstet, dass er absichtlich seine Aufgaben nicht wahrnimmt. Ob die Nichtteilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung als grobe Pflichverletzung zählt, ist wohl eher fraglich.
Gruß,
lamabi
01.04.2006 um 22:43 Uhr
die beharrliche Weigerung an BR Grundschulungen ( Amtsführung, BtrVG, Arbeitsrecht) teilzunehmen ist laut Fitting eine Amtspflichtverletzung!
01.04.2006 um 23:40 Uhr
Guten Abend,
vielen Dank erstmal für eure Antworten. Ich habe mir auch schon überlegt, dass wir einen Anwalt zu Rate ziehen werden. Sicherlich kann der uns weiterhelfen.
Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, wie nervig das ist, wenn von einem 9er BR nur immer 3 oder 4 die ganze Arbeit machen müssen. Da kann man doch wohl von einem Kollegen verlangen, zumal er schon irre lange im BR ist, auch wenigstens einen Teil mit zu übernehmen. Schliesslich ist er wieder gewählt worden, und die Kollegen die ihm seine Stimme gegeben haben, verlange ja auch was dafür. Oder man müsste einfach mal ganz offen sein, und sagen, dass da so gut wie nichts kommt.
Viele Grüße und ein gutes Rest-WE
BRS
02.04.2006 um 00:13 Uhr
Hallo
Wie ist es richtig?
Laß mir oder mich arbeiten.
Lösung: Laß andere arbeiten.
Gebt ihm doch mal eine sinnvolle Aufgabe. Mülleimer zählen auf dem Betriebsgelände. Gebt ihm einen Auftrag, den er bis zur nächsten Sitzung durch haben sollte.
Hatten auch solch hilfsbereites Wesen, ne das geht jetzt nicht, das kann ich nicht, habe keine Zeit und was da sonst noch alles kommt, an Ausreden. Haben ihm die Verantwortung dafür übertragen, was soll ich sagen begeistert war man nicht, aber es ging.
Tretet ihn doch mal, so wie ne alte Nähmaschine.
02.04.2006 um 02:33 Uhr
Ob solch ein Ausschlußverfahren erfolg haben wird bezweifel ich. Fraglich ist auch ob sich ein Vorsitzender dieser Meinug aus dem Fitting anschließt.
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