Weisungsbefugte Kollegin wollte vor Aufstellung gefragt werden
Hallo Zusammen,
ich habe zwei Fragen gleich.
Ich bin seit knapp einem Jahr in einem Unternehmen in Teilzeit tätig, die Arbeit macht mir sehr viel Spaß, ich kann die Arbeitszeit super mit meiner Selbstständigkeit vereinbaren. Ist auch alles mit meinen Vorgesetzt von Anfang an besprochen. Leider gibt es hin und wieder Konflikte mit zwei Kolleginnen aufgrund fehlverstanden Kommunikation oder Neid. Das ist leider unter Frauen manchmal sehr schwierig. Diese beiden Kolleginnen lästern demnach auch über jeden Kollegen der gerade nicht Dienst hat. Auch ich gerate immer mal wieder mit Ihnen aneinander, allerdings bleibe ich immer sehr sachlich und respektvoll im Gegensatz zu Ihnen, sie werden immer wieder sehr persönlich. Zudem versuchen sie gegenüber dem Abteilungsleiter immer wieder durch Unwahrheiten andere Kollegen schlecht dastehen zu lassen.
Jetzt haben wir Betriebsratswahlen und nach langen Gesprächen mit dem jetzigem Betriebsrat habe ich mich zur Wahl aufstellen lassen. Denn ich möchte etwas in diesem Betrieb für meine Kollegen erreichen, auch wenn ggf. mein Vertrag nicht verlängert wird. Möchte ich etwas anstoßen.
Jetzt gab es wieder einen Konflikt mit einer der oben genannten Kollegin weil sie gegenüber unserem Vorgesetzt behauptet hat, ich würde einfache Anweisungen von ihr nicht befolgen. Natürlich habe ich direkt mit unserem Vorgesetzten geredet, da ich mir keiner Schuld bewusst war. Als es dann zum klärenden Gespräch kam, sagte sie zu mir, dass sie sich gewünscht hätte, dass ich sie und das Team gefragt hätte bevor ich mich zur Wahl des Betriebsrates aufstellen lasse, weil sie sich ja nicht mehr zur Wahl stellen lässt. Sie wurde bei der letzten Betriebsratswahl über eine Liste als Vertretung gewählt hat aber nicht aktiv mitgewirkt.
Hier meine Frage darf sie so etwas überhaupt verlangen? Da sich sie vorher frage, schließlich sind die Wahlen erst und da hat sie ja die Wahl mich oder jemand anderen zu wählen.
Meine zweite Frage bezieht sich auf die andere Kollegin die offen in unserem Pausenraum dazu aufgerufen hat eine bestimmte Person, die sich zur Wahl stellen lässt nicht zu wählen, sie hat dabei Behauptung vom hören sagen als Begründung mitgeteilt.
Verstößt sie da nicht gegen §20 Wahlkampf, Behinderung und Beeinflussung bei der BR-Wahl?
Ich freue mich über eine Antwort von Euch.
Community-Antworten (1)
10.05.2018 um 21:01 Uhr
Ob du kandierst oder nicht, geht deiner Vorgesetzten nichts an. Das ist allein deine Entscheidung.
Was andere vor der Wahl so alles erzählen, sei dahingestellt. Ich würde auf "dummes Gerede" nicht all zu viel geben. Stattdessen sollte der eigene Wahlkampf aussagekräftig sein (was will man bewegen; keine schmutzige Wäsche waschen)
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