Erstellt am 10.05.2018 um 19:06 Uhr von kratzbürste
Du kannst den Punkt ja auf die Tagesordnung setzen. Offensichtlich falsch war "Zur Wahl der Freistellung liess der Vorsitzende nur sich und seine beiden Stellvertreter zu. "
Allerdings gab es dadurch keine zwei Wahlvorschläge und es brauchte also nicht nach d'Hondt ausgezählt werden.
Ihr habt euch über den Tisch ziehen lassen. Kein guter Anfang.
Erstellt am 11.05.2018 um 10:13 Uhr von Catweazle
Ob eine Anfechtung Sinn macht lässt sich hier kaum beantworten. Was hat denn die Beratung mit dem Arbeitgeber ergeben? Dort wird doch sicher über die Anzahl der Freistellungen gesprochen worden sein. Ist denn ein weiterer Wahlvorschlag überhaupt gemacht worden und vom Vorsitzenden abgelehnt worden in dem er ihn nicht auf den Wahlzettel genommen hat? Oder ist er nicht gemacht worden weil es der Vorsitzende nicht wollte? Jeder kann die Wahl innerhalb 14 Tagen anfechten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dir sicher helfen. Den muss auch der Arbeitgeber bezahlen. Ihr habt ja wohl auch die Anzahl der Mindestfreistellungen unterschritten. Es kann jede Kleinigkeit wichtig sein. Z.B., ist die Einladung rechtzeitig erfolgt?