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Betriebsratsfreistellung - darf man teilweise weiterarbeiten ??

O
olli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, folgende Frage:

ich bin als Monteur an ständig wechselnden Einsatzorten beschäftigt und wurde jetzt zum stellv. BR-Vorsitzenden gewählt

Alle BR-Kollegen sagen jetzt: "Freistellung nach §38, brauchste nicht mehr rausfahren"

Wie verhält es sich denn wenn ich sage, dass ich trotz meines BR-Mandates zumindestens teilweise weiter arbeiten möchte????

2.65202

Community-Antworten (2)

R
Rattle

31.03.2006 um 19:38 Uhr

hallo,

trifft der §38 für dich zu?

mfg

H
Hirnixxl

01.04.2006 um 13:24 Uhr

Hallo Olli,

der Vorsitzende und Stellvertreter sind nicht automatisch freigestellt. Die Freigestellten müssen extra gewählt werden. Man kann die Freistellungen aber auch aufteilen. Zum Beispiel: Der Vorsitzende ist freigestellt und der Stellvertreter und ein anderer je zu Hälfte.

Gruß Hirnixxl

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