Betriebsratsfreistellung - darf man teilweise weiterarbeiten ??
Hallo, folgende Frage:
ich bin als Monteur an ständig wechselnden Einsatzorten beschäftigt und wurde jetzt zum stellv. BR-Vorsitzenden gewählt
Alle BR-Kollegen sagen jetzt: "Freistellung nach §38, brauchste nicht mehr rausfahren"
Wie verhält es sich denn wenn ich sage, dass ich trotz meines BR-Mandates zumindestens teilweise weiter arbeiten möchte????
Community-Antworten (2)
31.03.2006 um 19:38 Uhr
hallo,
trifft der §38 für dich zu?
mfg
01.04.2006 um 13:24 Uhr
Hallo Olli,
der Vorsitzende und Stellvertreter sind nicht automatisch freigestellt. Die Freigestellten müssen extra gewählt werden. Man kann die Freistellungen aber auch aufteilen. Zum Beispiel: Der Vorsitzende ist freigestellt und der Stellvertreter und ein anderer je zu Hälfte.
Gruß Hirnixxl
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