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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Verteilung der Betriebsratfreistellung

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elektra77
Jan 2018 bearbeitet

Thema Änderung der Verteilung der Betriebsratsfreistellung. wir haben eine Freistellung von 1Person/40stunden pro Woche verteilt auf mehere Personen, da keiner eine komplette bzw. 50%igen Freistellung bereit war. auf eine Verteilung haben wir uns geeinigt und auch Geschäftsführen hat diese akzepiert. Nun gibt es eine Person die unbegingt mehr Freistellung möchte, allerdings die Geschäfte nicht führen kann (Mangels sach- und Fachkenntniss, sonstige Fähigkeiten). Keiner der anderen Personen möchte aber von deren freigestellten Zeit Stunden/Tage abgeben. Ist es nicht so daß nur das Gremium mit einem mehrheitlichen Beschluß , die bereits gewährte Freistellung entziehen kann? Müßen davfür nicht Gründe angegeben werden müßen? Ich hoffe sehr auf Eure Hilfe, die Situation ist extrem angespannt, lieben Dank!

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

08.07.2008 um 23:27 Uhr

@elektra, eine Freistellung könnt ihr jederzeit "abberufen" (§ 38 BetrVG - III. Entscheidung über Freistellungen) ist aber m. M. nach doch gar nicht notwendig. Jedes BR-Mitglied kann sich selbst "freistellen"! Abmelden beim Vorgesetzten und nach Beendigung wieder zurückmelden! § 37 BetrVG - III. Arbeitsbefreiung (Abs. 2)

K
klinik

09.07.2008 um 09:22 Uhr

@elektra77,

kenn ih solche "Kollegen" im BR, am Ende entpuppen sie sich als reine "Mandatsträger" die oft nur ihr persönliches Geltungsbedürfniss befriedigen.- Sorry aber da schwillt mir der Hals wenn ich solche Typen sehe-. Wir haben unser Problem gelöst in dem wir Ihm Aufgaben gegeben haben die nicht so wichtig waren , Ihm aber als äußerst wichtig "verkazft" haben. Seit vorsichtig wenn der Typ kein eamspieler ist wirds eng, solche Typen sind oft die ersten die beim GF "Petzen".

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