Kündigungsfrist - Welche Frist gilt ?
Eine Mitarbeiterin ist 20 Jahre bei der Firma, hat im Vertrag die gesetzliche Kündigungsfrist stehen (wäre 7 Monate). Die Kündigung wurde aber auf tarifliche Kündigungsfrist (6 Monate) ausgesprochen. Welche Frist gilt?
Community-Antworten (8)
31.03.2006 um 21:54 Uhr
Wenn AN und AG tarifgebunden sind (also Mitglied in den Tarifvertragsparteien, Gewerkschaft bzw. Arbeitgeberverband sind), gelten die kürzeren Kündigungszeiten.
31.03.2006 um 23:43 Uhr
Kölner, was ist, wenn dieser Arbeitsvertrag auch schon 20 Jahre alt ist und zu einem Zeitpunkt geschlossen wurde, als weder AG & AN tarifgebunden waren? Ich würde denken, dass hier generell nach dem "Günstigkeitsprinzip" verfahren werden müsste und die 7 Monate gelten. Kenne mich mit Tarifrecht aber nicht aus!
Gruß Fayence
31.03.2006 um 23:46 Uhr
Die Annahme des TV's durch die Tarifvertragsparteien und die konkludente Handlung reicht aus.
31.03.2006 um 23:48 Uhr
Fayence,
guckst Du hier:
BGB § 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen (...)
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, (...)
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich (...)
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (...)
31.03.2006 um 23:57 Uhr
@Ramses II Zyniker
01.04.2006 um 00:49 Uhr
Irgendwie stehe ich auf der Leitung. Habe den 622 BGB vorher auch noch mal gelesen. Einzelvertraglich steht nichts drin von Tarif, wie es denn nu? Wenn eine Tarifbindung beider Parteien z.B. erst nach Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Ich tendiere noch immer zu den 7 Monaten -auch mit etwaiger nachträglicher Tarifbindung-.
01.04.2006 um 00:58 Uhr
Kommentar zu § 622 Abs. 4... ..."[...] wenn TV vereinbart ist, hat mit seiner Erklärung und seiner Anwendung auch die tarifvertragliche Kündigungsfrist Wirkung [...]".
Jaja...das dispositive Recht...
01.04.2006 um 01:18 Uhr
Vor allem DIS...
Ich sage jetzt besser gute Nacht!
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