Erstellt am 31.03.2006 um 16:23 Uhr von norbert
Da alles noch in der Schwebe ist, sind hier z.Z. keine Maßnahmen möglich.
Wenn das Wahlausschreiben aushängt, hätten die Mitarbeiter in der Tat keine Möglichkeit mehr sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Handlungsbedarf entsteht erst dann, wenn die Arbeitsverträge geändert sind. Wählen könnten sie aber, wenn der Arbeitsvertrag bis zum Wahltag geändert wird/wurde und sie zur Hauptstelle gehören. Dann wird die Wählerliste eben am letzten Tag ergänzt.