Erstellt am 31.03.2006 um 10:52 Uhr von Norden
Das kommt darauf an, ob sie in der Wählerliste stehen.
Die Wählerliste stellt der Wahlvorstand auf, der entscheiden muss, ob der stellvertretende Abteilungsleiter zu den leitenden Angestellten gehört.
Erstellt am 31.03.2006 um 11:01 Uhr von Ramses II
Stellvertretende Abteilungsleiter werden wohl regelmässig nicht zu den leitenden Angestellten zählen.
Erstellt am 31.03.2006 um 11:02 Uhr von Norden
Wäre, ohne den Fall bei Hannelre zu kennen, auch meine erste Einschätzung.
Erstellt am 31.03.2006 um 11:27 Uhr von Benno_BRB
Kompetenzen klären anhand des § 5 BetrVG und der "alten" Frames hier im Board!