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übernahme des jugendvertreters

B
bayer
Jan 2018 bearbeitet

bin jugendvertreter bei einer bank im zweiten ausbildungsjahr, gewählt im nov. 2004. nun wurde mir schriftlich am 29.3.2006 mitgeteilt, dass ich vorerst nicht mit der übernahme in ein befristetes arbeitsverhältnis rechnen kann. die ausbildung würde demnach anfang juli enden. andere azubis werden jedoch übernommen, da sie angeblich besser in eine bestimmte abteilung passen. was kann ich tun?

2.30802

Community-Antworten (2)

D
DocPille

31.03.2006 um 11:41 Uhr

Hallo,vielleicht hilft das weiter:

Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters in ein Arbeitsverhältnis

BAG vom 17.08.2005 – 7 AZR 553/04

Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied des Betriebsrats oder eines der anderen dort genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende in den letzten drei Monaten vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangt. Der Übernahmeanspruch nach § 78a BetrVG setzt voraus, dass sich der Jugend- und Auszubildendenvertreter in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder einem vergleichbaren durch Tarifvertrag geregelten Rechtsverhältnis befindet. Bestehen zwischen dem Jugend- und Auszubildendenvertreter und dem Arbeitgeber keine vertraglichen Beziehungen, besteht keine Verpflichtung zur Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entscheiden.

Das heisst schriftlich beim AG die Weiterbeschäftigung verlangen.

P
Pandinusxs

03.04.2006 um 13:59 Uhr

Kann mich DocPille nur anschliessen. Auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag auf Übernahme stellen.

Wenn dir der AG innerhalb drei Monaten vor dem letzten Teil der AP mitteilt (schriftlich) dass er dich nicht übernehmen kann ist das eigentlich rechtsgültig. Wenn aber andere übernommen werden, kann man das in Frage stellen. Da spielen dann verscheidene Faktoren eine Rolle. Außerdem hast du das Recht auf eine unbefristete Übernahme.

Lg, Pan

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