Folgender Fall:

Ein Unternehmener will seine beiden eigenständigen Unternehmen miteinander verschmelzen. Das Ganze klingt für mich wie ein Betriebsübergang, da der komplette Betrieb des Unternehmens B in Unternehmen A integriert werden soll.

Die Mitarbeiter haben ja ein Recht auf Widerspruch, allerdings droht dann die betriebsbedingte Kündigung.

Nun habe ich zwei Fragen.

Wenn ein Ersatzmitglied des BR (regelmäßig eingeladen und teilgenommen in den letzten Monaten) widerspricht unser betriebsbedingt gekündigt wird, gilt dann seine normale Kündigungsfrist oder aufgrund der BR Tätigkeit das eine Jahr Nachwirkung nach der letzten Sitzung?

Wenn ein Jahr gilt und er nicht anderweitig eingesetzt ärgern kann (der alte Arbeitgeber existiert ja faktisch nicht mehr), ist der übliche Ablauf dann, dass dieser Mitarbeiter für die Kündigungsfrist (also 1 Jahr?) bezahlt freigestellt wird?