Erstellt am 30.03.2006 um 20:03 Uhr von DiDre
Hallo Nenyah
Was für ein Konti meinst du?
Teilkonti (D.h. 3 Schichtbetrieb von Montag bis Freitag) oder Vollkonti (rund um die Uhr, auch an Wochenende und Feiertagen).
Zuschläge gibts bei uns (Tarifvertrag Chemische Industrie-> IGBCE/BAVC) in der Regel 150% steuerfrei extra, also bei Karfreitag auf jeden Fall.
Obs Zuschläge gibt und in welcher Höhe, regelt ein Tarifvertrag.
Nun arbeite ich in eien Vollkontibetrieb, allerdings wird bei uns zwischen Karfreitag und Ostermontag dicht gemacht. Ist zwischen BR und AG so abgesprochen.D.h. man kann ohne Anrechnung von Urlaub oder Freizeit zu Hause bleiben, Zuschläge gibts aber natürlich dann auch nicht.
Ansonsten sollten wir laut Betriebsvereinbarung eine Regelung zum Arbeiten an Feiertagen haben, diese wurde aber noch nicht endgültig verabschiedet.
Ansonsten: In Teilkontibetrieben war früher bei uns früher am Feiertag geschlossen, die Nachtschicht, die in den Feiertag reingearbeitet hat, hat die Anlagen abgestellt, Früh, Mittag und Nachtschicht am Feiertag hatten arbeitsfrei.