Erstellt am 08.05.2018 um 21:01 Uhr von celestro
Freistellen könnt Ihr, sobald die Sache mit dem AG abgesprochen ist. Das würde ich sinnvollerweise nicht erst bei der nächsten Sitzung erledigen.
Erstellt am 08.05.2018 um 21:02 Uhr von Catweazle
Da die Wahl erst nach der Beratung stattfinden kann, müsst ihr warten. Außerdem erfolgt die Freistellung durch den Arbeitgeber und nicht BR.
Erstellt am 08.05.2018 um 21:22 Uhr von Catweazle
celestro "Das würde ich sinnvollerweise nicht erst bei der nächsten Sitzung erledigen."
Aber es gibt keine Sitzung vor der nächsten.
Erstellt am 08.05.2018 um 21:25 Uhr von celestro
"Aber es gibt keine Sitzung vor der nächsten."
Ein Treffen mit dem AG kann man vor der nächsten "BR-Sitzung" abhalten, oder ? ;-)
Erstellt am 08.05.2018 um 21:31 Uhr von Catweazle
An der Beratung muss aber der gesamte BR teilnehmen. Mit Einladung, Tagesordnung und evtl Nachrücker. Deshalb nennt man dieses Treffen Betriebsratssitzung.
Erstellt am 08.05.2018 um 22:57 Uhr von celestro
von mir aus ... jedenfalls nicht erst am 23.05.
Erstellt am 09.05.2018 um 16:10 Uhr von Pjöööng
OMG! Was soll denn in den 5 Arbeitstagen passieren was man ohne Freistellung nicht in den Griff bekommen kann?