In unserem Betrib sind ca. 15000 Mitarbeiter. Nach den Betriebsratswahlen werden den Betriebsräten abgesteckte Bereiche zugewiesen (vom gewählten Betriebsratausschuss) für den der jeweilige Betriebsrat die nächsten 4 Jahre zuständig ist. Ich möchte gerne wissen ob es gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien gibt die bei der Auswahl eines Bereiches für einen Betriebsrat zu berücksichtigen sind. z.B. Bekommen Angestellte einen Betriebsrat aus einem Angestelltenverhältnis oder bekommen noch unerfahrene (neue) Betriebsräte kleinere Bereiche. In der Geschäftsordnung sind solche Kriterien jedenfalls nicht festgelegt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es hier nach reiner "Nasenentscheidung" gehen kann, -oder etwa doch?? Kennt sich damit jemand aus?