Hallo,
in unserem Betrieb werden in den nächsten Wochen etwa 20 Stellen befristet besetzt.
Von der Geschäftsführung kommt der Vorschlag von einigen Kriterien zur Auswahl der Bewerber.
Allen voran wird aber gefordert, dass der Bewerber in keiner verwandtschaftlichen Beziehung mit einem Vorgesetzten stehen darf.

Nun werden wir im Betriebsrat die Auswahlkriterien mitbestimmen, wobei das meiste von uns auch befürwortet wird. Nur eben der Punkt mit den Bewerbern verwandtschaftlicher Beziehungen ist unklar.

Im Betrieb ist es Gang und gebe, dass Verwandte, Bekannte eingestellt werden. So einen Ausschluss gab es noch nie.

Wir haben den Verdacht, dass die GL dies nun nur deshalb möchte, weil es tatsächlich einen Bewerber gibt, der mit einem Betriebsrat verwandt ist.

Wir wollen dies ablehnen! Es soll niemand schlechter gestellt werden, aber mit welchem Gesetz können wir das begründen. Jeder Bewerber soll gleich behandelt werden und unter den gleichen Kriterien ausgesucht werden.

Ich bitte um Eure Hilfe. Wie können wir das am Besten argumentieren?