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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber will Wahlunterlagen einsehen - darf er das?

T
tinette
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Bei uns soll zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt werden. Der Termin usw. steht schon fest. Der Arbeitgeber hat nun angefragt, die Unterlagen einzusehen, die zur Wählerliste geführt haben, also: Wahlvorschlagslisten, Stützunterschriften usw. In wie weit hat der Arbeitgeber Recht und kann von uns die Einsichtnahme dieser Unterlagen verlangen?

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Community-Antworten (1)

A
AO

30.03.2006 um 17:12 Uhr

Die Grundlage der Wählerliste muss der AG dem WV überreichen!

Was Du meinst ist die Kandidatenliste und die musst Du dem AG nicht geben.

Diese Unterlagen kann das AG prüfen, wenn die Wahl innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse, angefochten wird.

Ansonsten hat der BR die Wahlunterlagen mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahren. Im BetrVG steht nichts davon, dass der AG die Unterlagen bekommt. Er bekommt lediglich das Ergebnis der Wahl in Form einer "Abschrift" der Wahlniederschrift!

Benno

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