Erstellt am 30.03.2006 um 15:12 Uhr von AO
Die Grundlage der Wählerliste muss der AG dem WV überreichen!
Was Du meinst ist die Kandidatenliste und die musst Du dem AG nicht geben.
Diese Unterlagen kann das AG prüfen, wenn die Wahl innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse, angefochten wird.
Ansonsten hat der BR die Wahlunterlagen mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahren.
Im BetrVG steht nichts davon, dass der AG die Unterlagen bekommt. Er bekommt lediglich das Ergebnis der Wahl in Form einer "Abschrift" der Wahlniederschrift!
Benno