Hallo! Bei uns soll zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt werden. Der Termin usw. steht schon fest. Der Arbeitgeber hat nun angefragt, die Unterlagen einzusehen, die zur Wählerliste geführt haben, also: Wahlvorschlagslisten, Stützunterschriften usw. In wie weit hat der Arbeitgeber Recht und kann von uns die Einsichtnahme dieser Unterlagen verlangen?