Geschäftsfähiger Betriebsrat - Wieviel BR brauchen wir mindestens bzw. dürfen wir bis zur Wahl unser Amt weiter ausüben ?
Hallo, wir sind eine kleine Firma von 42 Mitarbeiter. Wir haben vor 3 Jahren einen Betriebsrat mit 3 Betriebsratsmitgliedern gewählt. Jetzt haben wir durch das Ausscheiden von 2 Betriebsratsmitgliedern (einer ist nachgerückt) nur noch 2 BRM im Amt. Wir haben Neuwahlen eingeleitet, doch leider haben sich keine 3 für das Amt des BR finden lassen und somit ist die Wahl gescheitert. Meine Frage lautet kann der BR mit 2 Mitgliedern sein Amt bis zu den regulären Betriebsratswahlen im nächsten Jahr im Amt ausüben ?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar Viele Grüße
Community-Antworten (1)
16.09.2005 um 10:37 Uhr
Hat denn die Neu-Wahl stattgefunden oder wurde sie einfach abgesagt.?
Richtig wäre, das der Wahlvorstand feststellt, dass Mangels Kandidaten ein 1-köpfiger BR gewählt wird und die Wahl durchzieht. (siehe § 11 BetrVG).
Wenn aus organisatorischen Gründen bis 2006 keine Wahl durchgeführt werden kann, bleibt der Rumpf-BR so lange im Amt, bis ein neuer BR gewählt wurde; höchstens jedoch bis zum 31.5.2006
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