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Geschäftsfähiger Betriebsrat - Wieviel BR brauchen wir mindestens bzw. dürfen wir bis zur Wahl unser Amt weiter ausüben ?

A
actin
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine kleine Firma von 42 Mitarbeiter. Wir haben vor 3 Jahren einen Betriebsrat mit 3 Betriebsratsmitgliedern gewählt. Jetzt haben wir durch das Ausscheiden von 2 Betriebsratsmitgliedern (einer ist nachgerückt) nur noch 2 BRM im Amt. Wir haben Neuwahlen eingeleitet, doch leider haben sich keine 3 für das Amt des BR finden lassen und somit ist die Wahl gescheitert. Meine Frage lautet kann der BR mit 2 Mitgliedern sein Amt bis zu den regulären Betriebsratswahlen im nächsten Jahr im Amt ausüben ?

Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar Viele Grüße

5.12201

Community-Antworten (1)

V
viktor

16.09.2005 um 10:37 Uhr

Hat denn die Neu-Wahl stattgefunden oder wurde sie einfach abgesagt.?

Richtig wäre, das der Wahlvorstand feststellt, dass Mangels Kandidaten ein 1-köpfiger BR gewählt wird und die Wahl durchzieht. (siehe § 11 BetrVG).

Wenn aus organisatorischen Gründen bis 2006 keine Wahl durchgeführt werden kann, bleibt der Rumpf-BR so lange im Amt, bis ein neuer BR gewählt wurde; höchstens jedoch bis zum 31.5.2006

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