Erstellt am 08.05.2018 um 13:53 Uhr von moreno
Nein bei den von Dir genannten Punkten hat die JAV kein Stimmrecht!
Erstellt am 08.05.2018 um 14:20 Uhr von celestro
"Die JAV hat doch hier keinerlei Stimmrecht, oder?"
Richtig:
§ 67 Abs. 2: "Die Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Stimmrecht, soweit die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen."
und dies trifft hier wohl kaum zu.