Hallo, in BR-Wahl-Schulungsunterlagen (nicht W.A.F) habe ich entnommen, dass Arbeitnehmer die Briefwahl beantragt hatten, am Wahltag dann aber doch im Hause sind, ihre Stimme trotzdem persönlich abgeben können ( soweit klar).
"Dies geht aber nur, wenn sie die übersandten Unterlagen ins Wahllokal mitbringen. Sie dürfen - außer sie geben den übersandten (z.B. beschädigten) Stimmzettel zurück - keinen neuen Stimmzettel erhalten."

Was haltet ihr davon? Welche rechtliche Grundlage gibt es hierfür?