Walvorschlagsliste abgelehnt - was tun?
liebe KollegInnen, eine Frage zur Betriebsratswahl, bzw. Wahlvorschlagslisten. Wir haben eine (die einzige übrigens) Wahlvorschlagsliste korrekt und fristgerecht bei WV abgegeben.
Nach 8 Tagen Prüfung erhalten wir die Nachricht, daß die Liste ungültig ist, da ein Kollege auf ihr vermerkt ist, der nicht mehr im Wählerverzeichnis aufgeführt ist. Dieses neu korrigierte Wählerverzeichnis, auf das sich der WV bezieht, wurde einen Tag nach dem Schreiben an uns in den Betrieben veröffentlicht bis dahin galt ein Wählerverzeichnis, in dem der Kollege aufgeführt war.
Der betreffende Kollege hatte trotz vieljähriger freiberuflicher Tätigkeit "Arbeitnehmerstatus" und war im letzten Jahr auch Betriebsrat. Nun wurde ihm vom neuen WV der Arbeitnehmerstatus aberkannt, obwohl er ab 1. April einen festen Arbeitsvertrag (unveränderte Tätigkeit) bekommen soll. Die Liste wurde abgelehnt, weil die Betriebszugehörigkeit von dem Kollegen nicht seit 6 Monaten per Vertrag besteht.
Wie kann ich unsere Liste mit dem Kollegen durchsetzen? Der BR lehnt unsere (Liste) Argumentation ab und vertritt leider GF Interessen.
Community-Antworten (1)
29.03.2006 um 19:01 Uhr
Wie begründet der Wahlvorstand, dass die Wählerliste, die er selbst aufgestellt hat, geändert wurde?
Hat jemand Einspruch erhoben? (Der Arbeitgeber als Einspruchserheber fällt natürlich raus.) Diese Frage muss der WV beantworten können, ansonsten ist die Wahl so oder so nicht mehr korrekt durchzuführen.
Die Antwort auf Eure Vorschlagsliste dauerte zu lange, außerdem muss bei keiner gültigen Liste eine Nachfrist gesetzt werden. Euer WV arbeitet nicht wirklich sauber.
Wenn der abgelehnte Kandidat vorher im BR war, dann stellt sich wohl kaum die Frage nach den 6 Monaten.
Fazit: Der WV arbeitet link, aber dadurch bekommt ihr vielleicht keine BR-Wahl und erst einmal eine BR-lose Zeit. Nehmt Euch schnell Hilfe.
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