Erstellt am 29.03.2006 um 15:26 Uhr von Rollie
Der BRV entscheidet nicht darüber, wer frei gestellt wird, denn Entscheidungen trifft das Gremium.
Ebenso wird im Gremium gemeinsam entschieden, welche Aufgaben nicht freigestellte Mitglieder ggf. zu erledigen haben. Dieser meldet sich dann entsprechend bei seinem Vorgesetzen ab.
Über die Freistellung einzelner BR's haben AG und BR gemeinsam zu einer Entscheidung zu kommen, frag mich jetzt aber nicht nach dem §-en.
Erstellt am 29.03.2006 um 15:30 Uhr von Ramses II
Über diese Freistellungen "entscheidet" letztendlich das einzelne BRM und nicht der BRV oder das Gremium.
Wenn dies anders wäre, dann käme jegliche BR-Arbeit zum Erliegen.
Erstellt am 30.03.2006 um 13:25 Uhr von blue
Über Freistellungen einzelner BR' s entscheidet nur der BR selber und zwar als Gremium - Alleigänge gibt es da nicht - und per Beschluss ( BertVG zitieren ) !
Wenn jeder lustig sich selber freistellt : sinnig , unsinnig ? übersteigerter Zeitaufwand ?
Wer welche Aufgaben wann wie lang bearbeitet , entscheidet auch nur der BR im Gesamten - auch per Beschluss !
Freistellungen müssen dem AG vom freizustellenden BR Mitglied schriftlich bekannt gegeben werden , der AG muss ja auch ggffs. für Ersatz sorgen .
Es ist zu überlegen ob manches der anfallenden Arbeit während der BR- Sitzungszeit erledigt werden kann , zu viele BR- Überstunden können zu bösem Blut bei der Mitarbeiterschaft führen , es fallen ja auch schon einige Fehlzeiten wegen Seminaren usw. an , da sollte man die Freistellungen gut überlegt platzieren .
Tipp : Nur mit ordungsgemäßen Beschlüssen seid Ihr gegenüber dem Arbeitgeber abgesichert !!