Hallo an alle,
wer ist eigentlich für das beantragen von Freistellungen einzelner BR´S beim AG verantwortlich und wer entscheidet welches BR-Mitglied für zu erledigende BR-Aufgaben freizustellen ist.(hier ist nicht der bereits freigestellte BR gemeint, sondern darüberhinaus für angefallende Aufgaben)
Muß über die Freistellung immer ein Beschluß im BR gefaßt werden oder darf dies auch der BRV alleine.

Baehr6