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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hilfe für Wahlvorstand/Wahlverfahren wenn vereinfachtes Wahlverfahren mit Arbeitgeber vereinbart - bleibt es bei Persönlichkeitwahl, auch wenn es eine zweite Liste gibt?

S
Sobe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher ob die Frage hier richtig angebracht ist aber ich veruchs halt mal! Was bis jetzt vorgefallen ist: Wir sind 68 Mitarbeiter! Ich wurde vor kurzem als Vorstandvorsitzender gewählt worden. Wir fünf ausm Vorstand haben beschlossen und auch mit der Geschäftsleitung abgeklärt das wir im vereinfachten Wahlverfahren die Wahl durchführen wollen.Das heißt es gibt eine Perönlichkeitswahl. Der momentane Betriebsrat der auch schon die letzte Wahl ausfallen lassen hat (angeblich aus Zeitgründen) versucht uns nun Steine in den Weg zu legen! Die Wählerliste wurde uns ausgehändigt, nur stehen da Leute drauf die eigentlich nicht drauf gehören. Diese werden wir entfernen. Nun habe ich gehört das kurz vor Beendung der Frist eine Liste auftauchen wird!! Wie können wir uns dagegen vorbereiten? Auch ne Liste in der Schublade haben? Gibt es dann wirklich eine Listenwahl die eigentlicht nicht gewollt ist? Nach welchem verfahren läuft die Wahl dann ab? Wäre sehr dankbar für eine kleine Hilfestellung. MFG

3.00105

Community-Antworten (5)

T
tom

29.03.2006 um 13:31 Uhr

Wie bitte? Welche Wahl wurde aus Zeitgründen nicht durchgeführt? Doch nicht die BR-Wahl in 2002? Diese Info ist wichtig, weil sich danach alles andere richtet!!!

O
Olaf0412

29.03.2006 um 13:34 Uhr

Uii, das wäre ein Ding!

Aber abgesehen davon: wenn das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart ist, wird immer Persönlichkeitswahl durchgeführt, egal, ob es nur eine oder mehrere Listen gibt.

N
Norden

29.03.2006 um 13:36 Uhr

Ein BR kann keine BR-Wahl ausfallen lassen und weiter amtieren. Wenn es keine Wahl gab, dann habt ihr momentan schlichtweg keinen BR. Euer Ansprechpartner für Wählerliste etc. ist auch nicht der BR, sondern der AG. Ihr als Wahlvorstand habt die Aufgabe die BR-Wahl zu organisieren.

Warum gehörten da Leute nicht in die Wählerliste? Eine komische Aussage.

Wenn ihr tatsächlich als Wahlvorstand mit dem AG eine Personenwahl = vereinfachtes Wahlvergahren vereinbart habt, was bei 68 Mitarbeitern möglich ist, dann gibt es keine Listen.

JS
Jack Sack

29.03.2006 um 17:32 Uhr

Hallo Norden, hallo Olaf0412,

bin mir nicht sicher, ob Eure Aussagen zutfeffen, daß es beim verinfachten Wahlverfahren grundsätzlich eine Persönlichkeitswahl gibt. Wird eine zweite Liste in den Ring geworfen - sprich dem Wahlvorstand in die hand gedrückt - dann gibt es eine Listenwahl. Egal ob vereinfachtes oder normales Wahlverfahren. Korrigiert mich, wenn ich hier falsch liegen sollte oder ich etwas missverstanden habe.

Gruß Jack Sack

N
Norden

29.03.2006 um 18:44 Uhr

Hiermit korrigiere ich Dich, du liegst falsch. Ein Blick in die Wahlordnung Zweiter Teil ab § 28 hätte genügt.

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